Sie können den Verkauf online melden. Falls Ihnen eine Meldung über unseren Online-Dienst nicht möglich ist, können Sie diese schriftlich per Post übermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen.
Sämtliche Daten über den Verkauf und die Übergabe:
- Verkäuferdaten (Familienname, Vorname/n, Anschrift)
- Fahrzeugdaten (u. a. eingetragene Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Käuferdaten (Familienname, Vorname/n, Anschrift, Land)
- Verkaufsdatum
wenn vorhanden:
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- Bestätigung der Übergabe von Kennzeichenschilder und Fahrzeugpapiere
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Verkaufsmitteilung unverzüglich erfolgen muss.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist zum Verkaufszeitpunkt eine Nürnberger Adresse eingetragen.
Ihre Mitteilung wird umgehend bearbeitet.
Es fallen keine Gebühren an.
