Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Fahrzeugverkauf mitteilen

Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. 

Sie können den Verkauf online melden. Falls Ihnen eine Meldung über unseren Online-Dienst nicht möglich ist, können Sie diese schriftlich per Post übermitteln.

Sämtliche Daten über den Verkauf und die Übergabe:

  • Verkäuferdaten (Familienname, Vorname/n, Anschrift)
  • Fahrzeugdaten (u. a. eingetragene Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Käuferdaten (Familienname, Vorname/n, Anschrift, Land)
  • Verkaufsdatum

wenn vorhanden: 

  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • Bestätigung der Übergabe von Kennzeichenschilder und Fahrzeugpapiere

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Verkaufsmitteilung unverzüglich erfolgen muss.

  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist zum Verkaufszeitpunkt eine Nürnberger Adresse eingetragen.

Ihre Mitteilung wird umgehend bearbeitet.

Es fallen keine Gebühren an.