Wenn ein fabrikneues Kraftfahrzeug von Ihnen erworben wurde und dies erstmals im Straßenverkehr zugelassen werden soll, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei uns, Ihrer Kraftfahrzeugbehörde, anmelden.
Ablauf
Falls Sie die Neuzulassung durch einen Dritten erledigen lassen möchten, müssen Sie eine Vollmacht ausstellen und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mitgeben.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und das CoC-Papier
Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
Personalausweis der Erziehungsberechtigten
Wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.
Wenn das Fahrzeug auf Ihre Firma zugelassen werden sol, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregistereinzügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
Zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist
Adressnachweis (z.B einen Steuerbescheid oder eine sonstige amtliche Bescheinigung)