Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Fahrzeug abmelden

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug (auch Anhänger oder Motorräder) außer Betrieb setzen, es vorübergehend stilllegen oder es endgültig abmelden?

Wenn Ihr Fahrzeug 2015 oder später zugelassen wurde, können Sie es direkt online abmelden.

Melden Sie sich dafür bei Ihrem BundID-Konto an.

Als Privatperson können Sie sich für die Online-Neuzulassung mit diesen Zugängen zu Ihrem BundID-Konto anmelden:

  • Ihrem ELSTER-Zertifikat
  • Ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Ihrer eID-Karte
  • Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion

Als juristische Person melden Sie sich über Ihr Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.

Weitere Informationen zur BundID finden Sie hier:

Fahrzeug online abmelden

Fahrzeug online abmelden und entsorgen

Sie können Ihr Fahrzeug online (nur ab 2015 zugelassene Fahrzeuge) oder vor Ort abmelden.

Direkt im Online-Dienst erhalten Sie Ihren automatisierten Zulassungsnachweis. Mit diesem Nachweis können Sie ab diesem Zeitpunkt für 14 Tage Ihr Fahrzeug nutzen. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie von der Kfz-Zulassungsstelle Ihre Stempelplaketten oder Plakettenträger per Post.

Wenn Sie Ihren Antrag im Online-Dienst beantragen, können Sie den QR-Code für den digitalen Fahrzeugschein direkt und kostenfrei herunterladen.

  1. Rufen Sie die Online-Kfz-Zulassung auf. Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geführt.
  2. Klicken Sie auf „Anmelden“. Wenn Sie bereits ein Konto haben, melden Sie sich an. Andernfalls registrieren Sie sich für das Nutzerkonto.
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein.
  4. Geben Sie die Art der Fahrzeug-Entsorgung an. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur abmelden möchten, wählen Sie „Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt.“ Bei einer gleichzeitigen Entsorgung wählen Sie "ein nationaler oder EU/EWR Verwertungsnachweis lag vor (§ 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2 FZV)" oder "das Fahrzeug soll entsorgt werden und wurde nur zu diesem Zweck in einen Staat außerhalb der EU/ EWR verbracht (§ 17 Abs. 4 FZV)". Geben Sie das Datum der Verwertung, den Staat der Verwertung und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs an.
  5. Falls Sie dasselbe Kennzeichen wieder verwenden möchten, können Sie das Kennzeichen jetzt im Online-Dienst reservieren.
  6. Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) frei. Bei einer vorherigen Online-Abmeldung ist dieser bereits freigelegt.
  7. Auf Ihrem Kennzeichenschild ziehen Sie die Schutzfolie auf dem bayerischen Landeswappen komplett ab, so dass nur noch das Landeswappen übrigbleibt. Falls es noch notwendig ist, rubbeln Sie den verdeckten Code unter dem Wappen frei. Bitte beachten Sie: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
  8. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits entsorgt haben oder Sie es entsorgen möchten, rubbeln Sie auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Sicherheitscode frei.
  9. Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in der Online-Kfz-Zulassung ein.
  10. Bezahlen Sie online die Gebühr.
  11. Laden Sie jetzt innerhalb von 30 Minuten die Abmeldebestätigung herunter, damit Ihr Fahrzeug sofort automatisiert abgemeldet werden kann.
  12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Kein Download der Abmeldebestätigung?

Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Nun bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ihr Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem Sie den schriftlichen Bescheid erhalten haben.

Um Ihr Fahrzeug vor Ort zuzulassen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

Jetziges Kennzeichen reservieren

Wenn Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde, können Sie Ihr jetziges Kennzeichen für eine zukünftige Anmeldung reservieren.

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen für zwölf Monate reservieren.

  • alle Kennzeichenschilder der aktuellen Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • wenn Sie Ihr Kfz entsorgen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei einem Online-Antrag

Bei einem Vor-Ort-Termin

Amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift (z.B. Führerschein) notwendig.

Zusätzliche Unterlagen

Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

bei Betreuung für Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten zusätzlich

Betreuerausweis

bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich

Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)

Fahrzeug mit dem Online-Dienst abmelden (nicht entsorgen)

Fahrzeug mit dem Online-Dienst abmelden und entsorgen

Bei einem Online-Antrag

Abmeldung:2,10 Euro
zusätzlich bei Kennzeichenreservierung:2,60 Euro

Bei einem Vor-Ort-Termin

Abmeldung:15,90 Euro

Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder mit einer der gängigen Debit- und Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.