Fahrzeug online abmelden
Fahrzeug online abmelden und entsorgen
Sie möchten ein Fahrzeug (auch Anhänger oder Motorräder) außer Betrieb setzen, es vorübergehend stilllegen oder es endgültig abmelden?
Wenn Ihr Fahrzeug 2015 oder später zugelassen wurde, können Sie es direkt online abmelden.
Melden Sie sich dafür bei Ihrem BundID-Konto an.
Als Privatperson können Sie sich für die Online-Neuzulassung mit diesen Zugängen zu Ihrem BundID-Konto anmelden:
Als juristische Person melden Sie sich über Ihr Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
Weitere Informationen zur BundID finden Sie hier:
Fahrzeug online abmelden
Fahrzeug online abmelden und entsorgen
Sie können Ihr Fahrzeug online (nur ab 2015 zugelassene Fahrzeuge) oder vor Ort abmelden.
Direkt im Online-Dienst erhalten Sie Ihren automatisierten Zulassungsnachweis. Mit diesem Nachweis können Sie ab diesem Zeitpunkt für 14 Tage Ihr Fahrzeug nutzen. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie von der Kfz-Zulassungsstelle Ihre Stempelplaketten oder Plakettenträger per Post.
Wenn Sie Ihren Antrag im Online-Dienst beantragen, können Sie den QR-Code für den digitalen Fahrzeugschein direkt und kostenfrei herunterladen.
Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Nun bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ihr Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem Sie den schriftlichen Bescheid erhalten haben.
Um Ihr Fahrzeug vor Ort zuzulassen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin.
Wenn Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde, können Sie Ihr jetziges Kennzeichen für eine zukünftige Anmeldung reservieren.
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen für zwölf Monate reservieren.
Amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift (z.B. Führerschein) notwendig.
Betreuerausweis
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
| Abmeldung: | 2,10 Euro |
| zusätzlich bei Kennzeichenreservierung: | 2,60 Euro |
| Abmeldung: | 15,90 Euro |
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder mit einer der gängigen Debit- und Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.