Beschreibung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung für die Dauer eines Kalendertages. Am Ende des Tages erfolgt automatisch wieder eine Außerbetriebsetzung. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Wenn Ihr Wohn- oder Firmensitz in Deutschland ist, können Sie die Tageszulassung direkt online beantragen. Melden Sie sich für den Online-Dienst mit Ihrem BundID-Konto an. Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Sie können die Tageszulassung online oder vor Ort beantragen. Für den Vor-Ort-Besuch vereinbaren Sie bitte online einen Termin.
- Rufen Sie unser i-Kfz-Portal aufrufen auf.
- Klicken Sie auf „Anmelden“, um sich zu identifizieren. Wählen dazu ein Nutzerkonto aus. Wenn Sie bereits ein Konto haben, melden Sie sich an. Andernfalls registrieren Sie sich für ein Nutzerkonto.
- Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei.
- Geben Sie folgenden Daten ein:
Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
Elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung (eVB)
Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) - Tragen Sie Ihr Kennzeichen ein.
- Ihre Antragsdaten werden sofort automatisiert geprüft.
- Bezahlen Sie nun online die Gebühr.
- Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Eingaben und bestätigen die Eingaben
- Ihr Antrag wird sofort automatisiert geprüft. Sofern Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände vorhanden sind, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.
- Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sind sofort online verfügbar. Laden Sie diesen bitte innerhalb von 30 Minuten herunter oder senden Sie sich diesen per E-Mail selbst zu. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
- Sobald Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis zum Ende des Tags ausgedruckt und sichtbar am Fahrzeug angebracht haben und können Sie losfahren. Dieser muss Ihnen als der Halterin oder dem Halter mitgeführt werden und ersetzt die Plaketten.
- Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages.
- Sie erhalten die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II von uns per Post.
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
Beim Online-Antrag
- Online-Identifizierung als Privatperson über BundID-Nutzerkonto
- Online-Identifizierung als Unternehmen mit "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Zertifikat
Vor Ort:
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z.B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift (z.B. Führerschein) notwendig.
- statt einer Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier ("Certificate of Conformity") mitbringen.
Sie haben Ihre Hauptwohnung oder den Betriebs- bzw. Vereinssitz in Nürnberg.
| Online-Tageszulassung: | 14,90 Euro |
| Tageszulassung vor Ort: | 45,90 Euro |
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
