Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Ersatzführerschein beantragen

Beschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins können Sie einen Ersatzführerschein bei Ihrer Wohnortbehörde beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, eine Verlusterklärung bei der Polizei abzugeben. 

Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis verloren haben, können Sie diese einfach verlängern, statt einen Ersatz zu beantragen. So müssen Sie nur einen Führerschein bezahlen.
Befristete Fahrerlaubnis verlängern

 

Einen Ersatzführerschein können Sie online oder vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.

Ist eine gebührenpflichtige Expresslieferung gewünscht, muss der Antrag persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung gestellt werden.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen.

In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Laufe des Verfahrens.

Wer vor dem 10.09.2008 die D-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung ist jedoch bis spätestens 10.09.2013 erforderlich (anschließend alle fünf Jahre).

Wer vor dem 10.09.2009 die C-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung ist jedoch bis spätestens 10.09.2014 erforderlich (anschließend alle fünf Jahre).

Erwerb der Grundqualifikation:

  • Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnis (D- bzw. C-Klasse) ist erforderlich
  • theoretische und praktische Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK (mindestens ein Prüfungstermin im Vierteljahr – bei weniger als drei Bewerbern oder anderer wirtschaftlicher Nachteile kann an andere IHK verwiesen werden)

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation:

  • kein Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnis (D- bzw. C-Klasse) erforderlich
  • Unterricht mit insgesamt 140 Std. zu je 60 Min., davon mindestens 10 Stunden Fahrunterricht mit Fahrlehrer für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse
  • schriftliche Prüfung von 90 Minuten Dauer bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK (mindestens 1 Prüfungstermin im Vierteljahr – bei weniger als drei Bewerbern oder anderer wirtschaftlicher Nachteile kann an andere IHK verwiesen werden)

Wer seine Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr auf den Personenverkehr erweitert oder umgekehrt, muss nur noch diejenigen Teile bei der Prüfung ablegen, die noch nicht erworben wurden. Bei der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer nur noch 35 Std. zu je 60 Min., davon 2,5 Stunden Fahrunterricht.

Die erste Weiterbildung (mit 35 Std. zu je 60 Minuten in Zeiteinheiten von je sieben Std.) ist grundsätzlich fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abzuschließen.
Ist eine Weiterbildung sowohl für C- als auch für D-Klassen erforderlich, genügt eine Weiterbildung für beide Klassen.

Ablauf der Gültigkeitsfristen der Grundqualifikation oder der Weiterbildung ggf. auch nach vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis:

  • Ist bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis die Gültigkeitsfrist der Grundqualifikation / Weiterbildung abgelaufen, so darf der Betroffene ab diesem Zeitpunkt seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen und darf seine Tätigkeit erst nach erfolgter Weiterbildung wiederaufnehmen.
  • Wird eine Fahrerlaubnis nach Erwerb der Grundqualifikation entzogen, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein neuer Erwerb der Grundqualifikation nicht erforderlich. Ist jedoch die Gültigkeit der Grundqualifikation zwischenzeitlich abgelaufen, ist eine Weiterbildung erforderlich.
  • Wird eine vor dem 10.09.2008 erteilte Fahrerlaubnis der D-Klassen bzw. 10.09.2009 erteilte Fahrerlaubnis der C-Klassen entzogen oder ist die Gültigkeit einer vor dem 10.09.2008 erteilten Fahrerlaubnis der D-Klassen bzw. vor dem 10.09.2009 erteilten Fahrerlaubnis der C-Klassen nach dem jeweiligen Stichtag abgelaufen, gilt die o.g. Besitzstandsregelung weiterhin. D.h., den Betroffenen wird bei der Neuerteilung bzw. Verlängerung, der Fahrerqualifizierungsnachweis, mit Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildung von 35 Stunden, ausgestellt.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Fahrerlaubnisinhaber, die Fahrten mit folgenden Fahrzeugen durchführen:

  • Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
  • Kraftfahrzeuge, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizei des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen
  • Kraftfahrzeuge, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
  • Kraftfahrzeuge, die - zum Zwecke der technischen Entwicklung und zur Reparatur oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, - in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder - neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das die Fahrerin oder der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um Hauptbeschäftigung handelt

  • Hauptwohnung in Nürnberg
  • deutsche / EU-Fahrerlaubnis
  • zur Beantragung über den Online-Dienst: gültiger Reisepass oder deutscher (gleichwertig: EU-/EWR-) Personalausweis erforderlich

Wenn Sie bereits einen Fahrerqualifizierungsnachweis besessen und verloren haben, können Sie keinen Online-Antrag stellen. In diesem Fall ist ein Vor-Ort-Termin notwendig.

Ihr Antrag wird an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Ausstellung dauert in der Regel drei bis vier Wochen und wird von der Bundesdruckerei direkt versandt.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins per Express ist gegen eine zusätzliche Gebühr innerhalb von zwei Arbeitstagen möglich.

 

Ersatzführerschein73,32 Euro
Expressausstellung zuzüglich 35,12 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.

  • Bundesdruckerei