Verlust anzeigen
Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor.
Online-Ausweisfunktion sperren
Sperren Sie die PIN Ihres Online-Ausweises. Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Ablauf bei Wiederauffinden Ihres Ausweises
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, melden Sie dies bitte persönlich bei den Bürgerämtern. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Neuen Ausweis bei Verlust oder Diebstahl beantragen
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
- Immer die Person, für die der Personalausweis ausgestellt wird
- Bei unter 16-Jährigen (für Personalausweise) bzw. bei unter 18-Jährigen (bei Reisepässen): zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Abholung von Ausweisdokumenten
Der Personalausweis sowie der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Ausweis bei der Stelle, bei der Sie den Ausweis beantragt haben, oder bei einer der Abholstationen (Eibach, Bürgeramt Frankenstraße) abholen.
