Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können Sie vor Ort beantragen. Für den Vor-Ort-Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sollte ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Bei einem Diebstahl von Fahrzeugpapieren ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich. Die Bescheinigung hierüber müssen Sie uns vorlegen.
bei Vertretung durch eine andere Person:
- Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
- Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Sie müssen den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) persönlich erklären oder eine Diebstahlanzeige vorlegen.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil I unmittelbar vor Ort ausgestellt werden.
| Ersatzausstellung: | 11,60 Euro |
| Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung: | 30,70 Euro |
Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
