Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können Sie vor Ort beantragen. Für den Vor-Ort-Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sollte ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, oder Sie kurzfristig keinen freien Termin finden, setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung:
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Bei einem Diebstahl von Fahrzeugpapieren ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich. Die Bescheinigung hierüber müssen Sie uns vorlegen.
bei Vertretung durch eine andere Person:
- Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
- Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Sie müssen den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) persönlich erklären oder eine Diebstahlanzeige vorlegen.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil I unmittelbar vor Ort ausgestellt werden.
| Ersatzausstellung: | 11,60 Euro |
| Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung: | 30,70 Euro |
Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
