Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen nach Verlust oder Diebstahl

Beschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können Sie vor Ort beantragen. Für den Vor-Ort-Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sollte ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift) 
  • Bei einem Diebstahl von Fahrzeugpapieren ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich. Die Bescheinigung hierüber müssen Sie uns vorlegen.

bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht  oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich: 

  • Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

Sie müssen den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) persönlich erklären oder eine Diebstahlanzeige vorlegen.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil I unmittelbar vor Ort ausgestellt werden.

Ersatzausstellung:11,60 Euro
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung:30,70 Euro

Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.