Sie benötigen einen Ersatz für die verlorengegangene
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Ablauf
Die abzugebende Versicherung an Eides Statt macht Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über verlorengegangene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) auch bei einem Notar abgeben werden. Die Versicherung an Eides Statt bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben.
Erforderliche Unterlagen
Bei einem Diebstahl von KFZ-Fahrzeugpapieren ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle zu veranlassen. Eine Bescheinigung einer solchen Anzeigeerstattung ist unserer Behörde bei Vorsprache vorzulegen.
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) verloren gegangen ist, bringen Sie bitte mit:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
aktueller Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
Personalausweis oder Reisepass
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) verloren gegangen ist, bringen Sie bitte mit: