Zum Betreten des Großmarktes und zum Handeln ist eine Zulassung erforderlich. Diese wird auf Antrag erteilt. Dazu wird grundsätzlich die Gewerbeanmeldung benötigt. Für eine Zulassung zum Verkauf wird außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Dem Antrag von Personenvereinigungen und juristischen Personen ist eine Auflistung der Namen der Mitglieder und der Gesellschafter sowie Nachweise über die Zusammensetzung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung beizufügen.