Nürnberger Märkte

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Großmarkt - Informationen für Anbieter   

Zum Betreten des Großmarktes und zum Handeln ist eine Zulassung erforderlich. Diese wird auf Antrag erteilt. Dazu wird grundsätzlich die Gewerbeanmeldung benötigt. Für eine Zulassung zum Verkauf wird außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Dem Antrag von Personenvereinigungen und juristischen Personen ist eine Auflistung der Namen der Mitglieder und der Gesellschafter sowie Nachweise über die Zusammensetzung des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung beizufügen.

Marktamt und Landwirtschaftsbehörde

Leyher Straße 107

90431 Nürnberg

Zimmer 6

Telefon: 0911 / 231 - 26 92

Telefax: 0911 / 231 - 27 02

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr

 


Nach telefonischer Vereinbarung stehen wir Ihnen auf Wunsch auch außerhalb dieser Öffnungszeiten zur Verfügung.

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