Nutznießer dieser Stipendienangebote sind Nürnberger Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und eine weiterführende Schule besuchen, bzw. Studierende bis zur Höchstfördergrenze von 16 Hochschulsemestern. Die Zuwendungen werden kalenderjährlich gewährt.
Für alle potentiellen Empfänger gilt die Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Einwohner der Stadt Nürnberg sind. Diese Bedingung ist weder durch den vorübergehenden Aufenthalt in der Stadt noch durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Stifterwillen, der in der nachfolgenden Auflistung bei den einzelnen Stiftungen kurz umrissen wird.
Der Antrag muss mit einem Formblatt der Stiftungsverwaltung gestellt werden.
Förderung angehender Lehrer/-innen, Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen, Psychologen/ Psychologinnen oder Künstler/-innen
Förderung minderbemittelter Schüler/-innen mit evang.-luth. Konfessionszugehörigkeit
Förderung von Söhnen alteingesessener Nürnberger Familien aus Freidenkerkreisen, freireligiösen Gemeinden, Juden und evtl. Protestanten, welche Naturwissenschaften, Chemie und Physik inbegriffen, Mathematik oder Medizin studieren
Förderung gebürtiger Nürnberger/-innen deutscher Abstammung im handwerklichen technischen Bereich
Förderung würdiger und bedürftiger junger Schüler/-innen und Studenten/Studentinnen evangelisch-lutherischem, evangelisch-reformiertem oder evangelisch-uniertem Bekenntnis
Förderung würdiger und bedürftiger junger Schüler/-innen und Studenten/Studentinnen
Förderung würdiger und bedürftiger junger Schüler/-innen und Studenten/Studentinnen
Förderung würdiger und bedürftiger Studenten/Studentinnen der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
Förderung begabter, bedürftiger junger Schüler/-innen und Studenten/Studentinnen; ausgenommen der Fachrichtung Medizin und Jura
Förderung begabter Schüler/-innen, Lehrlinge und Studenten/Studentinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Förderung bedürftiger Schüler/-innen und Studenten/Studentinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Förderung besonders befähigter, bedürftiger Schüler/-innen des Willstätter-Gymnasiums (von maximal 4 Destinatären auf Vorschlag des Willstätter Gymnasiums)