Stadtplanungsamt Nürnberg

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Wir über uns   

Das Stadtplanungsamt ist verantwortlich für die städtebauliche Planung der Stadt Nürnberg, insbesondere für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen. Zusätzlich wirkt es an der Stadtentwicklungsplanung und den Baugenehmigungsverfahren mit.

Die Regional- und Landesplanung ist Aufgabe der beim Stadtplanungsamt angesiedelten Unteren Landesplanungsbehörde. Dem Stadtplanungsamt sind auch die Geschäftsstelle und der Regiebetrieb der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf zugeordnet.

Aufgaben des Stadtplanungsamtes

 

1

Generelle Planung

1.1

Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Landesplanungsbehörde im übertragenen Wirkungskreis (Beiträge zur Raumbeobachtung und Unterstützung bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren)

1.2

Beiträge und Stellungnahmen für die Stadt Nürnberg zur Regionalplanung, zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden und zu öffentlich-rechtlichen Verfahren, die Belange der Stadt-, Regional- und Landesplanung betreffen

1.3

Raumbeobachtung zu stadtplanerisch relevanten Fachthemen (Stadtmonitoring), Erarbeitung und Aufbereitung städtebaulicher Grundlagen und Kennwerte

1.4

Auswertung von Analysen und Erarbeiten von Fachplanungen (Informelle Planung)

1.5

Erstellung und Fortführung des Flächennutzungsplanes einschließlich Landschaftsplan (vorbereitende Bauleitplanung) nach BauGB

1.6

Struktur- und Standortplanungen; Mitwirkung bei der Ausarbeitung von gesamtstädtischen Rahmenplänen und Standortuntersuchungen

1.7

Räumliche Planung für Stadterneuerungsgebiete und Mitwirkung bei vorbereitenden Untersuchungen nach §§ 136 ff BauGB

1.8

Räumliche Stadtplanung Erarbeitung fachlicher Konzepte für die Gesamtstadt sowie für bedeutende Teilbereiche

1.9

Mitarbeit bei Forschungsarbeiten im Rahmen der Gesamtstadtplanung

1.10

Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 - 171 BauGB

1.11

Führung der Geschäftsstelle für Entwicklungsmaßnahmen

1.12

"Stadtentwicklungsmaßnahme Herpersdorf mit Vorbereitung der Nutzung und Verwertung kommunaler Flächenpotentiale"

 

2

Stadtteilplanung, Verbindliche Bauleitplanung

2.1

Erstellung von raumbildender Konkretisierung von Strukturplanungen für Teilbereiche des Stadtgebietes

2.2

Erarbeitung von übergeordneten Bebauungskonzepten (Stadtteilplanung), quartiersübergreifende Planungen (Städtebauliche Entwürfe auf Quartiersebene)

2.3

Erarbeitung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung) und sonstigen städtebaulichen Ortssatzungen, sowie Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB

2.4

Bürgerbeteiligung im Rahmen der Planung

2.5

Erstellung, Verhandlung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB

2.6

Beratungen städtebaulicher Art zur Stadtteilplanung und zur verbindlichen Bauleitplanung

2.7

Durchführung von Planung und Verfahren nach § 29 BauGB

2.8

Fortschreibung der Grundlagen der verbindlichen Bauleitplanung nach Rechtsprechung

 

3

Baukultur

3.1

Erarbeiten von Bebauungsvorschlägen, Quartierskonzepten und städtebaulichen Entwürfen auf Blockebene sowie von Gestaltungsvorschlägen, auch für Stadterneuerungsgebiete und Einzelgrundstücke

3.2

Vorplanung und Entwurf von verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und Vorplanung öffentlicher Flächen

3.3

Gestaltungskonzepte und Grundlagen für das gesamte Stadtgebiet für den öffentlichen Raum

3.4

Ausschreibung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe

3.5

Bearbeitung und Betreuung des BKB (Baukunstbeirat) der Stadt

3.6

Stellungnahme zu Bauvorlagen, zum Bodenverkehr und zu sonstigen Bau-, Nutzungsangelegenheiten als Gemeinde (Einvernehmen) und sonstiger einschlägiger Vorschriften nach BauGB / BauNVO

3.7

Baurechtliche Beratung (BauGB) im Vorfeld von Bauanträgen und Anfragen; Auskünfte zur Bauleitplanung

3.8

Organisatorische Leitung der Mitarbeiter von Stpl im DLZ im Rahmen der Beratung nach BauGB

3.9

Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bürgerinformation und Baukultur

3.10

Bereitstellung von Stadt- und Einzelmodellen

 

4

Durchführung der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten für Stpl und Vpl

 

5

Städtebauliche Verträge

5.1

Mitwirkung an Verhandlung und Abschluss von städtebaulichen Verträgen

5.2

Vollzug und erforderlichenfalls Anpassung von städtebaulichen Verträgen

5.3

Ermittlung und Fortschreibung von Grundlagen der städtebaulichen Verträge

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  •  Titelbild: © Arbeitsgemeinschaft.spf, Stuttgart / Stadtplanungsamt Nürnberg