Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige
Beschreibung
Schweizer Staatsangehöriger benötigen für die Einreise und einen dreimonatigen Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Aufenthalt länger als drei Monate geplant ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Ablauf
Sie können den Aufenthaltstitel über den Online-Dienst auf dieser Seite oder auf dem Postweg beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
Arbeitsvertrag bei Beschäftigten oder Gewerbeanmeldung bei Selbständigen
bei nicht erwerbstätigen Personen: sonstige Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.