Das Amt für Migration und Integration arbeitet über das Service-Portal "Mein Nürnberg" mit Ihnen zusammen. Richten Sie sich ein Konto ein, um Ihre Anliegen bequem online zu erledigen.
Ihre Vorteile:
Online-Anträge schnell und einfach ausfüllen: Persönliche Daten müssen Sie nur einmal eingeben und sie werden automatisch für alle weiteren Anträge übernommen.
Wo ist mein Antrag gerade in Bearbeitung? Ihre Anträge können Sie jederzeit einsehen.
Schlange stehen vor Ämtern ist vorbei: Jetzt reichen Sie Ihre Unterlagen online ein.
Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Um zu klären, welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, informieren Sie sich bitte hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel.html>
Aufhebung Sperrvermerk bei Ausbildung, Studium und Arbeitsplatzsuche
Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufhebung_sperrvermerk_ausbildung_und_studium.html>
Aufhebung Sperrvermerk bei Verpflichtungserklärung zu Besuchseinreise oder medizinischer Behandlung
Sie haben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein Sparbuch zugunsten der Stadt Nürnberg als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Nun möchten Sie dieses Sperrkonto auflösen und über das Geld verfügen.
Das Sperrkonto kann aufgehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist. - Das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen. - Das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt. - Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben.
Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie mithilfe des Online-Assistenten "Aufhebung Sperrvermerk" die Freigabe Ihres Sperrkontos beantragen. Bitte fügen Sie bereits vorhandene Nachweise über die erfolgte Ausreise (zum Beispiel Visumkopie mit Ausreisestempel) oder das abgelaufenen Multivisum (zum Beispiel Kopie des Visums) bei.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann Auflagen enthalten. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/auflagenaenderung.html>
Auflagenänderung zur Aufenthaltsgestattung oder Duldung
In manchen Fällen ist Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit bestimmten Beschränkungen erteilt worden. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder Verpflichtung zur Wohnsitznahme, nennt man Auflagen. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/bescheinigungen.html>
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus mit erweitertem Inhalt benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/bescheinigungen.html>
Duldung
Ihre Duldung ist abgelaufen oder läuft bald ab? Dann beantragen Sie bitte online die Verlängerung.
1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Erst prüfen: Quick-Check<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/330_ep/330_ep_d_by_eb_quickcheck/index>
Bürgerinnen und Bürger der EU: Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern: Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger von EU-Bürgerinnen und Bürgern länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte "Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt.
Staatsangehörige der Schweiz Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das „Daueraufenthaltsrecht“. Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Fortbestand der Niederlassungserlaubnis / Nichterlöschensbescheinigung
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen aber länger ins Ausland reisen, kann währenddessen Ihr Aufenthaltstitel erlöschen. Unter bestimmten Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis nachweist. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/bescheinigungen.html>
Neuer Kartenkörper für Ihren Aufenthaltstitel
Es gibt Gründe, weshalb Sie sich einen neuen Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/eat_und_neue_karte_eat.html>
Reisedokumente / deutsches Passersatzpapier
Sollten Sie keinen Nationalpass Ihres Heimatlandes besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier erhalten. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/reiseausweise.html>
Terminabsage
Sie müssen Ihren Termin verschieben? Sagen Sie Ihren Termin ab und geben Sie einen neuen Terminwunsch ab.
Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Als Gastgeberin oder Gastgeber übernehmen Sie eine besondere Verantwortung: Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/verpflichtungserklaerung.html>
Noch kein "Mein Nürnberg"-Konto? Jetzt registrieren
Zwei Wege führen zu Ihrem persönlichen Konto.
Entweder Sie nutzen die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Mit der eID-Funktion können Sie sich bei "Mein Nürnberg" selbst ein Konto einrichten und aktivieren.
Oder Sie haben keine eID-Funktion beziehungsweise möchten diese nicht verwenden.
Dann müssen Sie Ihr Konto nach der Registrierung noch freischalten lassen. Dafür kommen Sie einfach mit dem Bestätigungsdokument aus Ihrem Konto und mit einem Personalausweis oder Reisepass/Passersatzpapier ohne Terminreservierung bei der Servicestelle "Mein Nürnberg" vorbei.
Registrierung mit der eID von Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Der schnellste Weg zu einem freigeschalteten "Mein Nürnberg"-Konto ist über die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Damit können Sie Ihr "Mein Nürnberg"-Konto selbst einrichten und aktivieren. Nach der Registrierung können Sie sofort alle "Mein Nürnberg"-Funktionen nutzen.
Und so einfach geht es:
Mit der eID-Funktion und dem 6-stelligen PIN Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels können Sie sich bei "Mein Nürnberg" online registrieren und sofort alle Angebote nutzen. Für den Registrierungsvorgang benötigen Sie etwa 5-10 Minuten.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung mit der AusweisApp2 <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/mein_nuernberg/dokumente/schrittfuerschrittanleitungausweisapp2.pdf>(PDF, 793 KB)<https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/mein_nuernberg/dokumente/schrittfuerschrittanleitungausweisapp2.pdf>
Konto erstellen
Auf unten stehenden Link gehen und die Funktion 'Zugang zu Mein Nürnberg erstellen' wählen. Bitte folgen Sie der Nutzerführung für eine Identifizierung mit eID-Funktion.
Sie müssen die Seite mit dem Gerät öffnen, mit dem Sie auch Ihre eID auslesen. Das heißt: Wenn Sie die AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone installiert haben, rufen Sie den Link mit Ihrem Smartphone auf. Wenn Sie ein eID-Lesegerät für den Computer besitzen, rufen Sie den Link mit dem Computer auf.
Registrierung und anschließende Freischaltung vor Ort durch die Stadt Nürnberg
Wenn Sie keine eID haben oder benutzen möchten, können Sie sich trotzdem ein "Mein Nürnberg"-Konto anlegen.
Schritt für Schritt - Anleitung für die Registrierung ohne eID
Voraussetzungen prüfen
• E-Mail-Adresse • Smartphone
Konto erstellen
Zugang schaffen
Auf unten stehenden Link gehen und die Funktion 'Zugang zu Mein Nürnberg erstellen' wählen. Bitte folgen Sie der Nutzerführung für eine Identifizierung ohne eID.
Bitte melden Sie sich mit Benutzername, Passwort und mTAN an Ihrem Konto an. Das Bestätigungsdokument können Sie über den Tab "Mein Nürnberg" herunterladen - Sie brauchen es im nächsten Schritt.
Konto erstellen
Konto freischalten lassen
Bitte legen Sie das Bestätigungsdokument aus Ihrem Konto zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass/Passersatzpapier bei der "Mein Nürnberg" Servicestelle vor.
Kontakt Servicestelle<https://www.nuernberg.de/internet/mein_nuernberg/servicestelle.html>