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Online-Dienste Amt für Migration und Integration

Einfach Online Machen

Sie wollen Ihre Behördengänge online machen?

Das Amt für Migration und Integration arbeitet über das Service-Portal "Mein Nürnberg" mit Ihnen zusammen. Richten Sie sich ein Konto ein, um Ihre Anliegen bequem online zu erledigen.

Ihre Vorteile:

  • Online-Anträge schnell und einfach ausfüllen: Persönliche Daten müssen Sie nur einmal eingeben und sie werden automatisch für alle weiteren Anträge übernommen.
  • Wo ist mein Antrag gerade in Bearbeitung? Ihre Anträge können Sie jederzeit einsehen.
  • Schlange stehen vor Ämtern ist vorbei: Jetzt reichen Sie Ihre Unterlagen online ein.

Unsere Online-Dienste im Überblick

Aufenthaltsgestattung

Sie haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt, über den noch entschieden wird? Während dieser Zeit ist Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Ist Ihre Aufenthaltsgestattung abgelaufen oder läuft bald ab?
Dann beantragen Sie bitte eine neue.

Aufenthaltstitel

Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Um zu klären, welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, informieren Sie sich bitte hier:

Aufhebung Sperrvermerk bei Ausbildung, Studium und Arbeitsplatzsuche

Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Aufhebung Sperrvermerk bei Verpflichtungserklärung zu Besuchseinreise oder medizinischer Behandlung

Sie haben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein Sparbuch zugunsten der Stadt Nürnberg als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Nun möchten Sie dieses Sperrkonto auflösen und über das Geld verfügen.

Das Sperrkonto kann aufgehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

- Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist.
- Das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen.
- Das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt.
- Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben.

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie mithilfe des Online-Assistenten "Aufhebung Sperrvermerk" die Freigabe Ihres Sperrkontos beantragen. Bitte fügen Sie bereits vorhandene Nachweise über die erfolgte Ausreise (zum Beispiel Visumkopie mit Ausreisestempel) oder das abgelaufenen Multivisum (zum Beispiel Kopie des Visums) bei.

Auflagenänderung bei Aufenthaltstiteln

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann Auflagen enthalten. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Auflagenänderung zur Aufenthaltsgestattung oder Duldung

In manchen Fällen ist Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit bestimmten Beschränkungen erteilt worden. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder Verpflichtung zur Wohnsitznahme, nennt man Auflagen. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht

Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt

Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus mit erweitertem Inhalt benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Duldung

Ihre Duldung ist abgelaufen oder läuft bald ab? Dann beantragen Sie bitte online die Verlängerung.

Einbürgerung

1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.

2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

EU-Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige

Bürgerinnen und Bürger der EU:
Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern:
Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger von EU-Bürgerinnen und Bürgern länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte "Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt.

Staatsangehörige der Schweiz
Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das „Daueraufenthaltsrecht“. Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

Fortbestand der Niederlassungserlaubnis / Nichterlöschensbescheinigung

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen aber länger ins Ausland reisen, kann währenddessen Ihr Aufenthaltstitel erlöschen. Unter bestimmten Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis nachweist. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Neuer Kartenkörper für Ihren Aufenthaltstitel

Es gibt Gründe, weshalb Sie sich einen neuen Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Reisedokumente / deutsches Passersatzpapier

Sollten Sie keinen Nationalpass Ihres Heimatlandes besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier erhalten. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:

Terminabsage

Sie müssen Ihren Termin verschieben?
Sagen Sie Ihren Termin ab und geben Sie einen neuen Terminwunsch ab.

Verpflichtungserklärung

Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Als Gastgeberin oder Gastgeber übernehmen Sie eine besondere Verantwortung: Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:


Noch kein "Mein Nürnberg"-Konto? Jetzt registrieren

Zwei Wege führen zu Ihrem persönlichen Konto.
Entweder Sie nutzen die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Mit der eID-Funktion können Sie sich bei "Mein Nürnberg" selbst ein Konto einrichten und aktivieren.

Oder Sie haben keine eID-Funktion oder möchten Sie nicht verwenden. Dann lassen Sie nach Ihrer Registrierung bei "Mein Nürnberg" Ihr Konto durch die Stadt Nürnberg aktivieren.

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Mit der eID-Funktion und dem 6-stelligen PIN Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels können Sie sich bei "Mein Nürnberg" schnell online registrieren und sofort alle Angebote nutzen.

Schritt für Schritt - Anleitung für die Registrierung mit eID

Voraussetzungen prüfen

• eID ist freigeschaltet
• Sie kennen Ihren 6-stelligen PIN

Lesegerät für eID auswählen

• Mobilgerät mit NFC-Funktion oder
• Computer mit eID-Lesegerät

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Bitte laden Sie die Ausweisapp2 auf Ihr Smartphone oder installieren Sie sie auf Ihren Computer. Damit können Sie Ihre eID auslesen.

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• E-Mail-Adresse
• Smartphone

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Bestätigungsdokument herunterladen

Bitte melden Sie sich mit Benutzername, Passwort und mTAN an Ihrem Konto an. Das Bestätigungsdokument können Sie über den Tab "Mein Nürnberg" herunterladen - Sie brauchen es im nächsten Schritt.

Konto erstellen

Konto freischalten lassen - online

Über folgenden Link laden Sie nun die benötigten Unterlagen zur Freischaltung hoch.

Die Freischaltung Ihres Kontos erfolgt zeitnah. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr Konto freigeschaltet ist. Dann können Sie über "Mein Nürnberg" online Anträge stellen.


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Äußere Laufer Gasse 29

90403 Nürnberg


Die mein.nuernberg.de Servicestelle ist fachkundig, kundenfreundlich und zeitnah zu folgenden Punkten ansprechbar:

- Einrichtung und Freischaltung von Mein Nürnberg-Konten
- Informationen und Beratung zu den städtischen Onlinediensten


Telefonische Erreichbarkeit:

Telefon 09 11 / 2 31-45000


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr




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