Das Amt für Migration und Integration arbeitet über das Service-Portal "Mein Nürnberg" mit Ihnen zusammen. Richten Sie sich ein Konto ein, um Ihre Anliegen bequem online zu erledigen.
Ihre Vorteile:
Online-Anträge schnell und einfach ausfüllen: Persönliche Daten müssen Sie nur einmal eingeben und sie werden automatisch für alle weiteren Anträge übernommen.
Wo ist mein Antrag gerade in Bearbeitung? Ihre Anträge können Sie jederzeit einsehen.
Schlange stehen vor Ämtern ist vorbei: Jetzt reichen Sie Ihre Unterlagen online ein.
Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Um zu klären, welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, informieren Sie sich bitte hier:
Aufhebung Sperrvermerk bei Ausbildung, Studium und Arbeitsplatzsuche
Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Aufhebung Sperrvermerk bei Verpflichtungserklärung zu Besuchseinreise oder medizinischer Behandlung
Sie haben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein Sparbuch zugunsten der Stadt Nürnberg als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Nun möchten Sie dieses Sperrkonto auflösen und über das Geld verfügen.
Das Sperrkonto kann aufgehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist. - Das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen. - Das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt. - Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben.
Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie mithilfe des Online-Assistenten "Aufhebung Sperrvermerk" die Freigabe Ihres Sperrkontos beantragen. Bitte fügen Sie bereits vorhandene Nachweise über die erfolgte Ausreise (zum Beispiel Visumkopie mit Ausreisestempel) oder das abgelaufenen Multivisum (zum Beispiel Kopie des Visums) bei.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann Auflagen enthalten. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Auflagenänderung zur Aufenthaltsgestattung oder Duldung
In manchen Fällen ist Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit bestimmten Beschränkungen erteilt worden. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder Verpflichtung zur Wohnsitznahme, nennt man Auflagen. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
Es gibt verschiedene Anlässe, weshalb Sie eine Bescheinigung zu Ihrem Aufenthaltsstatus mit erweitertem Inhalt benötigen. Solche Bescheinigungen bekommen Sie von uns. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Bürgerinnen und Bürger der EU: Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern: Wenn Sie sich als Angehörige oder Angehöriger von EU-Bürgerinnen und Bürgern länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie das sogenannte "Daueraufenthaltsrecht“ erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine „Daueraufenthaltskarte“ ausgestellt.
Staatsangehörige der Schweiz Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerben Sie das „Daueraufenthaltsrecht“. Hierüber wird Ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
Fortbestand der Niederlassungserlaubnis / Nichterlöschensbescheinigung
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen aber länger ins Ausland reisen, kann währenddessen Ihr Aufenthaltstitel erlöschen. Unter bestimmten Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis nachweist. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Es gibt Gründe, weshalb Sie sich einen neuen Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Sollten Sie keinen Nationalpass Ihres Heimatlandes besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein deutsches Passersatzpapier erhalten. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Als Gastgeberin oder Gastgeber übernehmen Sie eine besondere Verantwortung: Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab. Informationen und den Online-Assistenten finden Sie hier:
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