Arbeiten, studieren, eine Ausbildung machen, zu Familienangehörigen ziehen, heiraten – es gibt verschiedene Gründe, hier leben zu wollen. Auch auf der Flucht vor Gewalt, Krieg und Terror kommen Menschen nach Deutschland. Je nach Anlass gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Migration nach Deutschland.
Wir haben die wesentlichen Informationen zu den Themenblöcken Erwerbstätigkeit, Studium und Ausbildung, Flucht und Asyl sowie Familiennachzug zusammengefasst.


Studium, Ausbildung und Sprachkurs
Sie möchten in Deutschland studieren oder einen Beruf erlernen? Wir haben für Sie Informationen über den Aufenthalt zum Zweck eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Sprachkurses zusammengestellt.

Erwerbstätigkeit
Sie möchten in Deutschland arbeiten? Über die Voraussetzungen und Möglichkeiten können Sie sich hier informieren.

Flucht und Asyl
In Deutschland ist das Recht auf Asyl von der Verfassung geschützt. Eine Aufenthaltserlaubnis kann aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen erteilt werden.

Familiennachzug
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug zu erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer mit einem Deutschen oder einer Deutschen verheiratet sind und hier als Paar leben möchten. Auch als Elternteil eines Kindes, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kommt ein Familiennachzug in Betracht.

Unbefristete Aufenthaltstitel
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie diese beantragen können.

Einbürgerung beantragen
Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürgerin oder Bürger dieses Landes werden. Dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Üblicherweise ist zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Ihr Personalausweis oder der Pass ausreichend.
Einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen Sie in der Regel nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird.

Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen
In besonders wichtigen Fällen kann Ihr Name auch geändert werden, wenn er Sie belastet. Ob und unter welchen Bedingungen Sie Ihren Namen ändern können, erfahren Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch.
