Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Arbeiten in Deutschland

Person hält Kopfhörer in der Hand und blickt auf den Laptop, Bild © AdobeStock
Studieren in Deutschland © unsplash.com

Berufsqualifikationen anerkennen lassen

Zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis kann schon vor der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ein Aufenthaltstitel erteilt werden.

Frau erklärt Menschen um sich herum etwas © Unsplash / pixabay.com

Als Fachkraft in Deutschland arbeiten

Wenn Sie ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie eine Fachkraft. Lesen Sie hier was Sie tun müssen, um als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten.

Confiseur bei der Herstellung von Pralinen aus Schokolade © pixabay.com

Selbständig oder freiberuflich arbeiten

Wenn Sie selbständig oder freiberuflich in Deutschland arbeiten möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie dürfen dann vorerst für höchstens drei Jahre in Deutschland bleiben. Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.

Frau am Laptop © StartupStockFotos / Stadt Nürnberg

Besondere Aufenthaltszwecke

Auch ohne Studium oder Berufsausbildung können Sie in Deutschland arbeiten. Das betrifft zum Beispiel IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Au-Pairs. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie noch in Deutschland arbeiten können.

Informationen für Arbeitgebende

Arbeiten In Deutschland © Kzenon / adobe.stock.com

Arbeitgebende erfahren hier, wie sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen können und was zu tun ist, um ihre Mitteilungspflicht gegenüber dem Amt für Migration und Integration zu erfüllen.

Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Unternehmen und Arbeitgebende, die bereits über Kontakte zu Fachkräften in Drittstaaten verfügen, können diese einfacher und schneller nach Deutschland holen, um sie in ihrem Betrieb zu beschäftigen.

Mitteilungspflicht für Arbeitgebende erfüllen

Wenn Sie ausländische Staatsangehörige beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Sie dies dürfen. Ebenso müssen Sie uns mitteilen, falls die Beschäftigung vorzeitig endet.

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