Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantragt werden.

Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit
Sie können, wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, eine Erwerbstätigkeit ausüben. 
Mit einem Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit ist es Ihnen erlaubt in Deutschland ein Gewerbe zu betreiben. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Eine selbständige Tätigkeit von Asylbewerbern oder Geduldeten ist nicht möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn:

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Haben Sie Ihren akademischen Hochschulabschluss im Inland gemacht oder besitzen als Forscher/Forscherin beziehungsweise Wissenschaftlerin/Wissenschaftler einen Aufenthaltserlaubnis, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Diese muss einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscherin/Forscher oder Wissenschaftlerin/Wissenschaftler erkennen lassen. 

Zur Gründung eines Unternehmens kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn Sie eine Fachkraft sind und ein Gründungsstipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle vorliegt.

Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt, freiberruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Freiberufliche Tätigkeiten sind selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbständige berufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen, Lichtenstein oder aus der Schweiz und deren Familien brauchen keinen gesonderten Aufenthaltstitel für eine selbständige Erwerbstätigkeit. Dasselbe gilt für Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit gestattet“.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Qualifikationsnachweise (Ausbildungsabschluss, Studienabschluss, Zeugnisse, Zertifikate, Berufserlaubnis)
  • Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit (Businessplan)
  • Nachweis über eine private Renten- oder Lebensversicherung (auch Versicherungsangebote)
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Weitere Nachweise

Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit

  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über monatliches Nettoeinkommen abzüglich aller Steuern und Versicherungen (vom Steuerberater ausgestellt)
  • Mietvertrag
  • Wohnraumbestätigung
  • Nachweis über Heizkosten

Bei erstmaliger Beantragung zu diesem Zweck zusätzlich:

  • Antrag auf Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Gründungskonzept
  • Nachweise über bisherige unternehmerische Erfahrung
  • Höhe des Kapitaleinsatzes/Investitionen
  • Eigenkapitalnachweis oder Kreditzusage
  • Umsatzprognose
  • Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation

Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit

  • Nachweis über monatliches Nettoeinkommen abzüglich aller Steuern und Versicherungen (vom Steuerberater ausgestellt)
  • Mietvertrag
  • Wohnraumbestätigung
  • Nachweis über Heizkosten

Bei erstmaliger Beantragung zu diesem Zweck zusätzlich:

  • Antrag auf Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit
  • Höhe des Kapitaleinsatzes/der Investitionen
  • Darlegung der monatlichen Aufwendungen (zum Beispiel Kosten für Büro)
  • Umsatzprognose (zum Beispiel durch Engagement-Verträge)
  • bei mehreren freiberuflichen Tätigkeiten Unterscheidung in Haupt- und Nebentätigkeit

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit wird für maximal drei Jahre erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens wird für die Dauer des Stipendiums, höchstens für 18 Monate erteilt.

Für die Einreise zum Zweck der Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Dieses Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

  • die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor

Gewerbetreibende (Selbständige)

  • für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert
  • wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine angemessene Altersvorsorge nachweisen

Freiberufler

  • Sie können die Finanzierung Ihres Vorhabens nachweisen
  • Sie haben eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, welchen Sie planen, freiberuflich auszuüben
  • wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine angemessene Altersvorsorge nachweisen

Unternehmensgründung

  • Sie sind Fachkraft
  • ein Gründungsstipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle liegt vor

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.

Sie können die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie selbständig erwerbstätig tätig sind.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
  • Sie sind seit drei Jahren selbständig 
  • Ihre gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit lässt eine nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
  • Sie sind ausreichend krankenversichert
  • Sie haben keine Vorstrafen

Für Freiberufler gilt diese vorzeitige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren nicht.

  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
  • Sie sind seit drei Jahren selbständig 
  • Ihre gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit lässt eine nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
  • Sie sind ausreichend krankenversichert
  • Sie haben keine Vorstrafen

Für Freiberufler gilt diese vorzeitige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren nicht.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.