Einreise nach Deutschland

Ankunft am Flughafen


Reisende auf dem Flughafen

Visum

Sie möchten nach Deutschland einreisen? Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Visa: Das Besuchervisum oder das Nationale Visum.


Ankommen in Deutschland

Verpflichtungserklärung

Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab.


EU-Fahnen

Bürgerinnen und Bürger europäischer Staaten

Als Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie nur Ihren Pass oder Personalausweis.

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Wie verlängere ich mein Visum?

Das Besuchervisum kann in der Regel nicht verlängert werden.

Es gibt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz: Eine Verlängerung des Besuchervisums ist aus bestimmten humanitären Gründen möglich, zum Beispiel wegen höherer Gewalt oder einer Erkrankung.

Die Umwandlung eines Besuchervisums in eine Aufenthaltserlaubnis ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Ich plane einen kurzen Aufenthalt in Deutschland. Ist eine Befreiung von der Visapflicht möglich?

Für einen kurzen Aufenthalt (höchstens 90 Tage) in Deutschland oder im Schengen-Raum wird grundsätzlich ein Besuchervisum benötigt.

Die Bürgerinnen und Bürger bestimmter Staaten können allerdings zu Besuchszwecken ohne Visum einreisen.

Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.

Informationen zu den Visa-Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger von Nicht-EU-Staaten bietet das Auswärtige Amt.

Generelle Befreiung von der Visapflicht

Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten brauchen für die Einreise auch dann kein Visum, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen.

Ohne Visum einreisen können auch Personen mit der Staatsangehörigkeit der folgenden Länder:
Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA

Visum zur Arbeitsaufnahme

Staatsangehörige folgender Länder können grundsätzlich ohne Visum einreisen:  Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino.

Allerdings brauchen die Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten ein Visum, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Wird „Erwerbstätigkeit“ als Zweck des Aufenthalts in Deutschland angegeben, ist ein Visum erforderlich.



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