So erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden.
Dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".

Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit
Zwei Möglichkeiten der Einbürgerung
Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung.
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Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
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Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden (Ermessenseinbürgerung). Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.
Voraussetzungen, die für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein müssen:
Kosten der Einbürgerung
Bei einem Antrag auf Einbürgerung müssen Sie folgende Kosten bereits bei der Antragsstellung bezahlen:
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255 Euro pro Person
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51 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihrem Elternteil eingebürgert werden
Ist das Kind bereits 18 Jahre alt? Dann muss für dieses Kind auch eine Gebühr in Höhe von 255 Euro bezahlt werden.
Mit dem Quick-Check die Voraussetzungen für eine Einbürgerung prüfen
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Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
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Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
(Bitte beachten Sie die Hinweise zum Online-Antrag)
Hinweise zum Online-Antrag auf "Einbürgerung"
Ein eigener Online Antrag auf "Einbürgerung" muss gestellt werden
• für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(jeder einzubürgernde Ehegatte oder jedes Kind ab dem 18. Lebensjahr)
• für jedes minderjährige Kind, das ohne einen Elternteil eingebürgert werden soll.
Zusammen mit einem Elternteil kann auch ein minderjähriges Kind eingebürgert werden. Diese sogenannte "Miteinbürgerung" kann im online Antrag des Elternteils mit angegeben werden. Ein eigener online Antrag für das Kind ist nicht notwendig.
Staatsangehörigkeitsausweis
Üblicherweise ist zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Ihr Personalausweis oder der Pass ausreichend.
Gegenüber Gerichten und sonstigen Dritten benötigen Sie in bestimmten Fällen einen urkundlichen Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das kann zum Beispiel bei Adoptionen der Fall sein.
Dann wird die deutsche Staatsangehörigkeit überprüft. Ist diese Überprüfung erfolgreich wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Kosten des Staatsangehörigkeitsausweises
Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro.
Sie haben noch Fragen?
Bitte senden Sie uns eine Mail mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.
Wir bitten Sie keine Anfragen zum Bearbeitungsstand und zur Bearbeitungsdauer zu stellen. Dies verlängert die Bearbeitung der Anträge.
Amt für Migration und Integration
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Namensrecht
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
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