So erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden.
Dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".

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Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit
Zwei Möglichkeiten der Einbürgerung
Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung.
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Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
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Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden (Ermessenseinbürgerung). Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.
Voraussetzungen, die für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein müssen:
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Sie leben seit mindestens acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet und haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Diese Frist verkürzt sich nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Frist auch auf sechs Jahre verkürzt werden.
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Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie nachweisen.
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Ihre Deutschkenntnisse sind ausreichend. Mindestniveau: Anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1.
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Den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen können Sie nachhaltig aus eigenen Mitteln bestreiten.
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Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
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Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
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Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Mit dem Quick-Check die Voraussetzungen für eine Einbürgerung prüfen
1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Kosten der Einbürgerung
Grundsätzlich sind pro Person 255 Euro zu bezahlen. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind es 51 Euro. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten.
Sie haben noch Fragen? Bitte senden Sie uns eine Mail mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Staatsangehörigkeitsausweis
Üblicherweise ist zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Ihr Personalausweis oder der Pass ausreichend.
Gegenüber Gerichten und sonstigen Dritten benötigen Sie in bestimmten Fällen einen urkundlichen Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das ist zum Beispiel bei Adoptionen der Fall.
Dann wird die deutsche Staatsangehörigkeit überprüft. Ist diese erfolgreich wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde die beweist, dass Sie die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Reisepass oder Personalausweis sind kein rechtlicher Nachweis.
Kosten des Staatsangehörigkeitsausweises
Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro.
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Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
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