Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen

Beschreibung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund (im rechtlichen Sinn) die Änderung rechtfertigt.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • er anstößig oder lächerlich klingt
  • die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
  • er zu Verwechslungen führt

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.

Zunächst wird geklärt, ob es Änderungsmöglichkeiten nach personenstandsrechtlichen Regelungen gibt. Den Antrag und eine Liste der benötigten Unterlagen erhalten Sie im Zuge einer entsprechenden Beratung.

Bitte senden Sie uns zunächst über das Kontaktformular eine Nachricht mit Details zu Ihrem Anliegen, Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis über den Personenstand, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Eheurkunde

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

  • Sie wohnen in Nürnberg.
  • Ein wichtiger Grund im rechtlichen Sinn liegt vor.

Änderung des Vornamens25 Euro bis 500 Euro
Änderung des Familiennamens50 Euro bis 1500 Euro

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.