Einen Aufenthaltstitel können Sie bei uns, dem Amt für Migration und Integration, beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter folgendem Link.
Fragen und Antworten zur Einbürgerung
Aufgrund der aktuell hohen Auslastung und der gestiegenen Antragszahlen im Zuge der Neuordnung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind Beratungsgespräche leider nicht möglich.
Sollten Sie Fragen haben, die nicht durch die FAQs auf dieser Seite beantwortet werden können, so können Sie sich mithilfe des Kontaktformulars an uns wenden.
Sofern Sie den Online-Antrag erfolgreich eingereicht haben, ist der Antrag bei uns eingegangen.
Wir melden uns dann im Laufe der Antragsbearbeitung schriftlich bei Ihnen, sollten noch weitere Unterlagen notwendig sein.
Fragen zum Bearbeitungsstand können aufgrund der Komplexität der zu prüfenden Unterlagen und stark gestiegener Antragszahlen nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.
Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise eingereicht haben, prüfen wir den Antrag.
Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich lange dauern und hängen vom Einzelfall ab.
Rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden Sie von uns darüber schriftlich informiert.
Bei sogenannten Ermessenseinbürgerungen, welche von der Regierung von Mittelfranken bearbeitet werden, können wir, das Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg, keine Auskunft geben.
Die Regierung von Mittelfranken verständigt Sie, sobald ein Verfahrensfortschritt vorliegt.
Nein, nach deutschem Recht können Sie nach der Einbürgerung mehrere Staatsangehörigkeiten haben.
Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder den Ländern Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) andere rechtliche Regelungen gelten – zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.
Wenden Sie sich bei Fragen dazu an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes bzw. der Länder Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en).
Um eingebürgert zu werden, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen eigenständig sichern können.
Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld sind in der Regel nicht ausreichend.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, brauchen Sie grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse.
Diese können Sie wie folgt nachweisen:
• Sprachzertifikat mit mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER)
• deutscher Schulabschluss
• abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren
• abgeschlossenes deutschsprachiges Studium
• abgeschlossene deutsche Umschulung von mindestens zwei Jahren
• vier Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit Versetzung
Sofern Sie als Gastarbeiter/-in bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeiter/-in bis zum 13. Juni 1990 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eingereist sind, müssen Sie lediglich Ihre mündliche Sprachbeherrschung nachweisen.
Jede Person, die eingebürgert werden möchte, muss Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen können.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
• deutschen Schulabschluss
• abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren
• abgeschlossenes deutschsprachiges Studium mit entsprechenden Lerninhalten (z.B. Politikwissenschaften)
• mindestens 17 richtig beantwortete Fragen im Test „Leben in Deutschland“ oder im Einbürgerungstest
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, brauchen Sie grundsätzlich ausreichende Sprachkenntnisse und einen Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland – ungeachtet der Aufenthaltszeit in Deutschland.
Wie Sie diese nachweisen können, wird auf dieser Seite unter den Fragen „Wie gut muss ich Deutsch sprechen?“ und „Muss ich einen Einbürgerungstest machen?“ beantwortet.
Aufgrund der gestiegenen Antragszahlen und der damit verbundenen Auslastung der Staatsangehörigkeitsbehörde sind telefonische Beratungen leider nicht möglich.
Sollten Sie Fragen haben, die nicht durch die FAQs auf dieser Seite beantwortet werden können, so können Sie sich mithilfe des Kontaktformular an uns wenden.
Nein, Ihr Verfahren wurde automatisch an die neue Rechtslage angepasst. Bitte senden Sie uns aktuelle Einkommensnachweise zu. Es werden dann aktuelle Sicherheitsabfragen der zuständigen Sicherheitsbehörden eingeholt; die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei sechs bis acht Wochen.
Sobald wir von diesen Rückmeldung erhalten, werden Sie schriftlich über die nächsten Schritte informiert.
Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wurde, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:
bei Geburt des Kindes nach dem 27.06.2024
• seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
• ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
bei Geburt des Kindes bis einschließlich 26.06.2024
• seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
• ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Die Staatsangehörigkeit wird nur dann erworben, wenn ein Elternteil beide Punkte erfüllt.
Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, leitet das Standesamt ein und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Ja, das ist möglich. Sofern Ihr Kind nicht bereits die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben hat, besteht die Möglichkeit der Miteinbürgerung.
Ist eine Miteinbürgerung gewünscht, bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular und geben Sie in Ihrer Nachricht den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum des Kindes an.
Nach bisherigem Recht sind Einbürgerungen teilweise mit Auflagen versehen worden.
Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 27. Juni 2024 sind Einbürgerungen unter Auflagen nicht mehr vorgesehen und der Auflagenbescheid ist somit hinfällig.
Es ist Ihrerseits nichts mehr zu unternehmen.
Hilfe beim Online-Dienst Einbürgerung
Einbürgerung online beantragen
Nutzen Sie unseren Online-Dienst, um Ihre Einbürgerung zu beantragen.
Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen haben, helfen Ihnen die Videos auf dieser Seite.
Diese führen Sie Schritt für Schritt durch den Online-Dienst.
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Start
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Angaben zur Person
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Identität und Status
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Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Angaben Eltern und Kinder
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Aufenthaltsorte
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Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Frühere Einbürgerungsverfahren
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Wirtschaftliche Verhältnisse
Klickanleitung zum Online-Antrag Einbürgerung - Straftaten
Sie haben noch Fragen?
Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer über unser Kontaktformular.
Wir bitten Sie, keine Anfragen zum Bearbeitungsstand und zur Bearbeitungsdauer zu stellen. Dies verlängert die Bearbeitung der Anträge.
