Verpflichtungserklärung

Frau mit Gepäck

Sie möchten einen Gast einladen, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum braucht?

Mit der Verpflichtungserklärung können Sie Besucherinnen und Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen.
Als Gastgeberin oder Gastgeber übernehmen Sie eine besondere Verantwortung: Sie müssen nachweisen, dass der Aufenthalt Ihres Gastes finanziell abgesichert ist. Dazu geben Sie eine Verpflichtungserklärung ab.

Ihr Gast bleibt nur für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in Deutschland?
Dann brauchen Sie vielleicht keine Verpflichtungserklärung.
Fragen Sie bitte zuerst bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat nach, ob Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anders nachweisen können oder eine Glaubhaftmachung ausreicht.

Sie möchten sich verpflichten, die finanzielle Absicherung für einen längerfristigen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers in Deutschland zu übernehmen – beispielsweise für ein Studium oder für die Einreise Ihrer Verlobten oder Ihres Verlobten?

Ablauf mit Ihrem persönlichen „Mein Nürnberg“ -Konto:

Mit Ihrem „Mein Nürnberg“ -Konto geben Sie Ihre Verpflichtungserklärung einfach, bequem und schnell online ab. Sie müssen nicht persönlich zum Amt für Migration und Integration kommen.

  1. Über unseren Online-Dienst geben Sie Ihre Verpflichtungserklärung ab.
  2. Wir prüfen Ihre übermittelten Angaben und Unterlagen.
  3. Wir klären, ob Sie den Aufenthalt Ihres Gastes oder Ihrer Gäste finanzieren können.
  4. Wir senden Ihnen Ihre Verpflichtungserklärung im Original per "Einschreiben-Einwurf" zu.

Ablauf ohne persönliches „Mein Nürnberg“ -Konto

Wenn Sie kein „Mein Nürnberg“ -Konto haben und Sie auch keines anlegen möchten, können Sie die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung online nur vorbereiten. Das heißt, Sie füllen den Online-Antrag aus. Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich zu einem späteren Termin ins Amt für Migration und Integration kommen.


  1. Ihre Verpflichtungserklärung bereiten Sie online vor.
  2. Sie erhalten einen Termin beim Amt für Migration und Integration Nürnberg sowie eine Liste mit den benötigten Unterlagen.
  3. Bei Ihrem Termin prüfen wir Ihre Eingaben und Dokumente.
  4. Wir klären, ob Sie den Aufenthalt Ihres Gastes finanzieren können. Wenn ja, können Sie die Verpflichtungserklärung im Original mitnehmen.

Das muss ich vor Beantragung der Verpflichtungserklärung wissen

Welche Behörde ist zuständig?

Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des Wohnortes zuständig, in der sich Ihr Gast oder Ihre Gäste vorwiegend aufhalten werden.
Nur im Zuge der Amtshilfe kann Ihre Verpflichtungserklärung auch bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Verpflichtungsgebers entgegengenommen werden.

Ihr Gast oder Ihre Gäste werden sich bei Ihrem Besuch vorwiegend in Nürnberg aufhalten?
Wir, das Amt für Migration und Integration Nürnberg, sind für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung zuständig.

Sie wohnen nicht in Nürnberg und Ihr Gast oder Gäste werden sich bei Ihrem Besuch auch nicht vorwiegend in Nürnberg aufhalten?
Wir, das Amt für Migration und Integration Nürnberg, sind für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung nicht zuständig.
Bitte wenden Sie sich an die für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung zuständige Ausländerbehörde.
Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des Wohnortes zuständig, in der sich Ihr oder Ihre Gäste vorwiegend aufhalten werden.

In welchen Fällen brauche ich eine Verpflichtungserklärung?

Personen, die zur Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen nachweisen, dass ihr Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist.

Das bedeutet:
Der Lebensunterhalt (Essen, Wohnen, Bekleidung) und der Krankenversicherungsschutz müssen sichergestellt sein.
Die deutschen Konsulate und Botschaften in den Gastländern brauchen diesen Nachweis. Ohne diesen Nachweis kann kein Visum ausgestellt werden.

Ihr Gast kann das nicht selbst nachweisen?
Dann können Sie das übernehmen. Sie müssen dann eine Verpflichtungserklärung machen.

Ihr Gast bleibt nur für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in Deutschland?
Dann brauchen Sie vielleicht keine Verpflichtungserklärung.
Fragen Sie bitte zuerst bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat nach, ob Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit anders nachweisen können oder eine Glaubhaftmachung ausreicht.

Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?

Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Welche Kosten können auf mich zukommen, wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgebe?

Sie müssen als Unterzeichnerin oder Unterzeichner der Verpflichtungserklärung alle Kosten übernehmen, die durch den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland entstehen können. Dazu gehört der Lebensunterhalt (zum Beispiel Essen und Wohnen); außerdem müssen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherstellen. Gegebenenfalls sind Sie verpflichtet, die Rückführung in das Heimatland zu bezahlen.

Kurz und knapp:
Sie verpflichten sich für alle Kosten aufzukommen, die der öffentlichen Hand möglicherweise entstehen.

Welche Voraussetzungen muss ich als Gastgeberin oder als Gastgeber erfüllen?

Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung.

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie über eine ausreichende Bonität verfügen. Das heißt, Sie brauchen genug Geld, um den Aufenthalt Ihres Gastes zu bezahlen.

Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben,

> wenn Sie Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen (dazu zählen Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe)
> wenn Ihr Aufenthaltsstatus nicht gesichert ist
> wenn Sie Asylbewerberin oder Asylbewerber sind.

Wie kann ich meine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen?

Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit können Sie durch folgende Unterlagen nachweisen:

Als angestellte Beschäftigte: anhand der letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen.
Als Rentnerinnen oder Rentner: anhand eines aktuellen Rentenbescheids.
Als Selbstständige oder Freiberufler: anhand der Bescheinigung eines Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen und anhand des aktuellen Steuerbescheids.

Sie können ein Sparbuch mit Sperrvermerk zugunsten der Stadt Nürnberg anlegen.

Sie können ein Verwahrgeld bei der Stadt Nürnberg einzahlen.

Wie lange verpflichte ich mich?

Die Verpflichtung gilt ab der Einreise Ihres Besuchs so lange, wie sich Ihr Gast in Deutschland aufhält. Die maximale Geltungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Verpflichtung gilt auch dann noch, falls Ihr Gast nach Ablauf seines Visums illegal in Deutschland bleibt.

Wie gebe ich eine Verpflichtungserklärung ab?

Am schnellsten online und mit Ihrem persönlichen „Mein Nürnberg“-Konto

Mit Ihrem „Mein Nürnberg“-Konto geben Sie Ihre Verpflichtungserklärung einfach, bequem und schnell online ab. Sie müssen nicht persönlich zum Amt für Migration und Integration kommen.


  1. Über unseren Online-Dienst geben Sie Ihre Verpflichtungserklärung ab. Dabei geben Sie Ihre Daten, die Daten Ihres Gastes oder Ihrer Gäste und die Daten zu Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an.
  2. Wir prüfen Ihre übermittelten Eingaben und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn noch Unterlagen fehlen, nehmen wir über Ihr "Mein Nürnberg"-Konto Kontakt mit Ihnen auf.
  3. Wir klären, ob Sie den Aufenthalt Ihres Gastes oder Ihrer Gäste finanzieren können. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit muss ausreichen, um den Aufenthalt Ihres Gastes bezahlen zu können.
  4. Wenn die Prüfung Ihrer Eingaben, Unterlagen und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgreich war, senden wir Ihnen Ihre Verpflichtungserklärung im Original per Post zu.



Ohne persönliches „Mein Nürnberg“ -Konto

Wenn Sie kein „Mein Nürnberg“ -Konto haben und Sie auch keines anlegen möchten, können Sie die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung online nur vorbereiten. Das heißt, Sie füllen und Online-Antrag aus. Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich zu einem Termin ins Amt für Migration und Integration kommen.

  1. Über unseren Online-Dienst bereiten Sie die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung vor.
  2. Sie erhalten einen Termin beim Amt für Migration und Integration Nürnberg sowie eine Liste mit den benötigten Unterlagen.
  3. Bei Ihrem Termin im Amt für Migration und Integration prüfen wir Ihre Eingaben, Dokumente (zum Beispiel Gehaltsnachweise, Steuerbescheid, Sparbuch mit Sperrvermerk) und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit muss ausreichen, um den Aufenthalt Ihres Gastes bezahlen zu können.
  4. Stellen wir bei dem Termin fest, dass Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ausreicht, können Sie die Verpflichtungserklärung im Original mitnehmen.

Was muss ich tun, sobald ich die Verpflichtungserklärung habe?

Wenn Sie Ihre Verpflichtungserklärung erhalten haben, müssen Sie dieses Dokument Ihrem Gast oder Ihren Gästen zuschicken. Ihr Gast oder Ihre Gäste brauchen das Original-Dokument, um bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft) im Heimatland ein Visum zu beantragen.

Was kostet eine Verpflichtungserklärung?

Bearbeitungsgebühr
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,00 € fällig.

Diese Gebühr bezahlen Sie einfach und bequem über unseren Online-Dienst per Lastschrift oder Kreditkarte.

Diese Gebühr müssen Sie auch dann bezahlen, wenn wir die Verpflichtungserklärung wegen unzureichender Bonität nicht ausstellen können.

Die Gebühr wird nicht erstattet, falls Ihr Gast kein Visum erhält.

Portokosten
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung vollständig abgeben haben, senden wir Ihnen die Urkunde im Original per "Einschreiben-Einwurf" zu.

Für diese Zustellung werden Portokosten in Höhe von 3,95€ fällig

Kann ich die Verpflichtungserklärung widerrufen?

Das Widerrufen einer Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Sobald Sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben, können Sie diese nicht zurücknehmen. Sie können nur das Amt für Migration und Integration darüber informieren, dass die Verpflichtungserklärung doch nicht zur Erteilung eines Visums verwendet werden soll.

Wann kann ich das Sperrkonto aufheben oder das Verwahrgeld freigeben lassen?

Sie haben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein Sparbuch zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt.
Nun möchten Sie dieses Sperrkonto auflösen oder das Verwahrgeld zurückgezahlt bekommen.

Das Sperrkonto kann aufgehoben oder das Verwahrgeld freigegeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

> Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist.
> Das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen.
> Das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt.
> Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben.

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie mithilfe des Online-Dienstes "Aufhebung Sperrvermerk oder Freigabe Verwahrgeld" die Freigabe Ihres Sperrkontos oder Verwahrgeldes beantragen. Bitte fügen Sie bereits vorhandene Nachweise über die erfolgte Ausreise (zum Beispiel Visumkopie mit Ausreisestempel) oder das abgelaufenen Multivisum (zum Beispiel Kopie des Visums) bei.


Mit der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ schnell und einfach zur Verpflichtungserklärung

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren

Reichen Sie Ihren Antrag online ein und buchen Sie Ihren Termin mit uns.

2. Schritt: Verpflichtungserklärung online abgeben

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Aufenthaltstitel (wenn vorhanden)
  • Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, bei Selbstständigen Bescheinigung vom Steuerberater über das monatliche durchschnittliche Nettoeinkommen, Sparbuch mit Sperrvermerk)
  • Unternehmen, Vereine: Vertretungsberechtigung

Gegebenenfalls benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn wir weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen dies mit.


Bitte beachten Sie:

Für die Erteilung eines Visums sind ausschließlich die deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland Ihres Gastes zuständig (Botschaft, Konsulat). Nur diese entscheiden, ob Ihr Besucher oder Ihre Besucherin ein Visum erhält. Deshalb können wir als Amt für Migration und Integration keine Auskunft über den Bearbeitungsstand des Visums geben.

Wir beantworten wegen des Datenschutzes grundsätzlich keine Anfragen zu Dritten.

Aus rechtlichen Gründen beantworten wir keine Anfragen per E-Mail sondern nur auf dem Postweg.

Laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir keine allgemeinen Rechtsauskünfte erteilen.


Aufhebung des Sperrvermerks oder Freigabe des Verwahrgeldes online beantragen

Einfach Online Machen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

- Pass des Gastes
- Visum des Gastes mit Ein- und Ausreisestempel

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie eine Aufhebung des Sperrvermerks beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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