Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Verpflichtungserklärung - Sperrkonto aufheben/Verwahrgeld freigeben

Beschreibung

Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt.

Das Sperrkonto kann aufgehoben oder das Verwahrgeld freigegeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist
  • das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen
  • das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt
  • Sie uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben können

Die Aufhebung des Sperrvermerks oder Freigabe des Verwahrgeld kann online beantragt werden.

Bitte laden Sie die notwendigen Dokumente im Online-Dienst hoch.
Die Verpflichtungserklärung im Original können Sie uns per Post zusenden.

  • Pass des Gastes/ der Gäste (als Datei, zum Beispiel PDF oder JPG)
  • Visum des Gastes/ der Gäste mit Ein- und Ausreisestempel (als Datei, zum Beispiel PDF oder JPG)
  • abgelaufenes Multivisum des Gastes/ der Gäste (als Datei zum Beispiel PDF oder JPG)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

  • Ihr Gast ist seit mindestens drei Monaten ausgereist
  • das Multivisum ist seit mehr als drei Monaten abgelaufen
  • das Visum Ihres Gastes wurde abgelehnt
  • Sie können uns die Verpflichtungserklärung im Original zurückgeben

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.