Die Aufhebung des Sperrvermerks oder Freigabe des Verwahrgeld kann online beantragt werden.
Bitte laden Sie die notwendigen Dokumente im Online-Dienst hoch.
Die Verpflichtungserklärung im Original können Sie uns per Post zusenden.
Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt.
Das Sperrkonto kann aufgehoben oder das Verwahrgeld freigegeben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
Die Aufhebung des Sperrvermerks oder Freigabe des Verwahrgeld kann online beantragt werden.
Bitte laden Sie die notwendigen Dokumente im Online-Dienst hoch.
Die Verpflichtungserklärung im Original können Sie uns per Post zusenden.
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.