Mitteilungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abmelden

Das Aufenthaltsgesetz regelt bestimmte Pflichten für Arbeitgebende bei der Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen.

Bei einer vorzeitigen Beendigung oder einem Abbruch der Beschäftigung müssen Sie uns dies mitteilen. Damit kann die Ausländerbehörde prüfen, ob sich die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels verkürzt.

Ablauf

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Fristen

Kosten

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Rechtliche Grundlagen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

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