Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragt werden. 

Geduldete Ausländerinnen und Ausländer können bei guter und nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird erst nach Abschluss des Asylverfahrens erteilt. Bis dahin ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Ihre Belange zuständig.

Ablauf des Asylverfahrens
Personen, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerberinnen und Asylbewerber), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist.

Bitte wählen Sie oben in der Beschreibung die passende Leistung aus. Über den Link zur Leistung finden Sie die erforderlichen Unterlagen.

Sofern andere Behörden (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.