Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende beantragt werden. 

Dieser Aufenthaltstitel soll jungen Geduldeten oder Inhaberinnen und Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrecht zwischen 14 und 26 Jahren eine nachhaltige Perspektive bieten. Dies gilt insbesondere, wenn sie erfolgreich eine deutsche Bildungseinrichtung besucht und sich gut integriert haben.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Duldung mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
  • Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
  • weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
  • Nachweis über den Schulbesuch oder anerkannten Schul- oder Berufsabschluss (aktuelle Schulbesuchsbestätigung oder Nachweis über aktuelle Berufsausbildung oder Hochschulstudium (Immatrikulationsbestätigung ) (mit Angabe der voraussichtlichen Dauer))
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über den Schulbesuch der Kinder (bei schulpflichtigen Kindern)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel durch ein Schulzeugnis)
  • Nachweis über die derzeitige Tätigkeit
  • Qualifikationsnachweise
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzen drei Gehaltsabrechnungen, bei Sozialleistungsbezug: Leistungsbescheid)
  • Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
  • Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)

Weitere Nachweise

  • gegebenenfalls Nachweise über die unternommenen Anstrengungen zur Klärung Ihrer Identität und Beschaffung eines gültigen Ausweis- und Reisedokuments
  • alle deutschen Schulzeugnisse oder Nachweis über Schulabschluss oder Berufsabschluss
  • Arbeitsbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Wohnraumbestätigung
  • Nachweis über Heizkosten
  • weitere Nachweise für eine positive Integrationsprognose (zum Beispiel über soziales und bürgerschaftliches Engagement in Schule, Vereinen, Kirche)

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Der Familiennachzug der Eltern oder ein personensorgeberechtigtes Elternteil ist nur bis zum 18. Geburtstag des/der Begünstigten möglich. Der Lebensunterhalt muss vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert sein.

Der Familiennachzug von Ehegatten/Lebenspartnern ist möglich, wenn sie mit dem/der Begünstigen in einer familiären Lebensgemeinschaft leben und der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist.

Aufenthaltserlaubnis wird für eine Dauer von bis zu drei Jahren erteilt und verlängert.
Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist unter anderem abhängig von der Dauer des Schulbesuchs, der Ausbildung oder des Studiums.

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthalt oder haben seit zwölf Monaten einen Geduldetenstatus (Duldung, Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung).

Die Grundvoraussetzungen sind:

  • die Aufenthaltserlaubnis kann ab dem 14. Geburtstag bis zum 27. Geburtstag beantragt werden
  • seit drei Jahren ununterbrochener erlaubter, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt in Deutschland
  • erfolgreicher Schulbesuch seit drei Jahren oder anerkannter Schul- oder Berufsabschluss
  • gute Integrationsprognose aufgrund der bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse
  • keine Anhaltspunkte, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wird

Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • gültiger Pass
  • Sicherung des Lebensunterhalts, sofern keine Ausbildung oder Studium absolviert wird
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • es besteht kein Ausweisungsinteresse oder Abschiebeanordnung

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.