Durch einen Quick-Check können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bei Ihnen vorliegen.
Wenn das Ergebnis vom Quick-Check positiv ist, kann die Einbürgerung online beantragt werden.
Ein eigener Online-Antrag auf Einbürgerung muss gestellt werden:
- für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat
- für jedes minderjährige Kind, das allein (ohne einen Elternteil) eingebürgert werden soll
Ein eigener Online-Antrag ist nicht nötig für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem oder beiden Elternteilen eingebürgert werden soll. In diesem Fall genügt es die gewünschte Miteinbürgerung des Kindes in den elterlichen Online-Anträgen anzugeben.
