Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Einbürgerung beantragen

Beschreibung

Durch eine Einbürgerung können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Durch die Einbürgerung werden Sie eine gleichberechtigte Bürgerin oder ein gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Wenn Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: 

  • die Anspruchseinbürgerung: Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung. Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
  • die Ermessenseinbürgerung: Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden. Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.

Durch einen Quick-Check können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bei Ihnen vorliegen.

Wenn das Ergebnis vom Quick-Check positiv ist, kann die Einbürgerung online beantragt werden.

Ein eigener Online-Antrag auf Einbürgerung muss gestellt werden:

  • für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • für jedes minderjährige Kind, das allein (ohne einen Elternteil) eingebürgert werden soll

Ein eigener Online-Antrag ist nicht nötig für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem oder beiden Elternteilen eingebürgert werden soll. In diesem Fall genügt es die gewünschte Miteinbürgerung des Kindes in den elterlichen Online-Anträgen anzugeben.

Nachweise über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland:

  • deutschen Schulabschluss oder
  • abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
  • abgeschlossenes deutschsprachiges Studium mit entsprechenden Lerninhalten (z.B. Politikwissenschaften) oder
  • Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:

  • allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss oder
  • abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
  • abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder
  • abgeschlossene deutsche Umschulung von mindestens zwei Jahren oder
  • vier Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit Versetzung oder
  • Sprachzertifikat mit mindestens dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

Die Anmeldung für den Test „Leben in Deutschland“ oder den „Einbürgerungstest“ ist beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg möglich.
Die Anmeldung für das Sprachzertifikat auf dem Sprachniveau B1 ist ebenfalls beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg möglich.

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

Die Einbürgerung kann nach fünf Jahren beantragt werden. Eine Verkürzung dieser Frist ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. 

Für eine Anspruchseinbürgerung müssen Sie mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet und haben ein Aufenthaltsrecht
  • Sie besitzen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) 
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Bitte berücksichtigen Sie Melde-, Mitteilungs- oder Genehmigungspflichten gegenüber den Behörden Ihrer anderen Staatsbürgerschaft.

Einbürgerung255 Euro
miteinzubürgerndes Kind51 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.