Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen

Beschreibung

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er beinhaltet in Deutschland dieselben Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.

Er berechtigt Sie zur Beschäftigung als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet. 

Darüber hinaus können Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter erleichterten Bedingungen in anderen Ländern der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht erhalten, um dort zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.

Wenn Sie sich bereits seit mindestens fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann Ihnen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

  • Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalt

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

  • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
  • Bestätigung über das Arbeitsverhältnis 

Bei Selbständigen / Freiberuflern

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt

Nachweise über ausreichende Altersvorsorge

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den/die Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner erbracht werden.

Nachweise über ausreichend Wohnraum

  • Mietvertrag
  • Wohnraumbestätigung

Bei Eigentumswohnungen

  • Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern
  • und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder
  • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss oder
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
  • sonstiger Sprachnachweis

Weitere Nachweise, falls vorhanden

  • Zeugnisse über Schulabschluss/ Berufsausbildung in Deutschland
  • Nachweis über abgeschlossenes Studium
  • Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs

Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht
  • Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet)
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen

Folgende Personen können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten:

  • Personen, die schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine vergleichbare Erlaubnis erhalten haben
  • Flüchtlinge, Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und ausländische Staatsangehörige, die nur einen Antrag auf Flüchtlingsanerkennung oder Gewährung subsidiären Schutzes gestellt haben
  • Personen, die sich zu Ausbildungszwecken oder für sonstige nur vorübergehende Zwecke in Deutschland aufhalten
  • Diplomatinnen und Diplomaten 

Daueraufenthaltsbescheinigung10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres)37,00 Euro

Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.