Niederlassungserlaubnis beantragen
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Sie können die Niederlassungserlaubnis in der Regel nach fünf Jahren beantragen. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Bei folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:
- Fachkräfte
- Blaue Karte EU
- Besonders hochqualifizierte Fachkräfte
- Im Beamtenverhältnis
- Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge
- Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Kinder ab 16 Jahren
- Familienangehörige von Deutschen
- Getrennte Ehepartnerinnen/Ehepartner von ausländischen Personen
- Ehemalige Deutsche