Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Sie können die Niederlassungserlaubnis in der Regel nach fünf Jahren beantragen. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Bei folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:
- Fachkräfte
- Blaue Karte EU
- Besonders hochqualifizierte Fachkräfte
- Im Beamtenverhältnis
- Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge
- Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Kinder ab 16 Jahren
- Familienangehörige von Deutschen
- Getrennte Ehepartnerinnen/Ehepartner von ausländischen Personen
- Ehemalige Deutsche
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
- Nachweis über Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen
- Berufserlaubnis oder Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
- Nachweis über besondere Umstände
- Nachweis über die laufende Ausbildung
- Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)
Weitere Nachweise
- Arbeitsbescheinigung
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
- Sie leben seit fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (wie Studium oder Ausbildung) erteilt wurde
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
- Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen)
- Sie sind ausreichend krankenversichert
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
- Sie haben keine Vorstrafen
Bei folgenden Aufenthalten gelten abweichende Voraussetzungen:
- Fachkräfte
- Blaue Karte EU
- Besonders hochqualifizierte Fachkräfte
- Im Beamtenverhältnis
- Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlingen
- Kinder ab 16 Jahren
- Familienangehörige von Deutschen
- Getrennte Ehepartnerinnen und Ehepartnern von ausländischen Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln
- Ehemalige Deutsche
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
