Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Als Familienangehörige von Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Familienangehörige sind:
- Ehegattin/Ehegatten eines Deutschen/einer Deutschen
- Kinder eines Deutschen, die unter 18 Jahre alt und nicht verheiratet sind
- sorgeberechtigte Elternteile eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (falls vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz (bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen)
- Nachweis über Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen
- Berufserlaubnis oder Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Wohnraumbestätigung)
- Nachweis über besondere Umstände
- Nachweis über die laufende Ausbildung
- Nachweise über die Namensführung (nur wenn eine andere Schreibweise als im Pass vorliegt)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
- Sie besitzen seit drei Jahren eine gültige Aufenthaltserlaubnis (für den Familiennachzug zu Deutschen)
- die familiäre Lebensgemeinschaft besteht innerhalb Deutschland noch
- es besteht kein Ausweisungsinteresse
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
- Sie sind ausreichend krankenversichert
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
