Diese Leistung kann per Post beantragt werden. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das Amt für Migration und Integration. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Mit dieser können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und seit fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit während ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet, insbesondere durch:
- Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- durch Erklärung zu Gunsten der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 StAG („Optionsmodell“) oder
- nach einer sonstigen Vorschrift
verloren haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet beibehalten.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel letzten drei Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz – bei privater Krankenversicherung bitte das Formular ausfüllen lassen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Niederlassungserlaubnis muss innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust beantragt werden.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt war ununterbrochen fünf Jahre bis zum Verlustzeitpunkt in Deutschland
- Sie hatten die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie haben den Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis über den Verlust gestellt
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
- Sie sind ausreichend krankenversichert
- Sie haben keine Vorstrafen
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
