Rund um den elektronischen Aufenthaltstitel

Muster eines Eat Kartenkörpers

Der elektronische Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde 2011 eingeführt. Das Dokument im Kreditkartenformat löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett im Pass), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab.

Ausführliche Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel bietet eine Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Broschüre ist nicht nur auf Deutsch, sondern auch in 20 weiteren Sprachen veröffentlicht.

Neuer Kartenkörper für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel

Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel. Diese Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ich habe einen neuen Reisepass erhalten

Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren eAT, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.

Wichtig:
Sie müssen nur einen neuen Kartenkörper für Ihren eAT beantragen. Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bleibt weiterhin gültig. Sie brauchen also keinen Antrag auf Erteilung beziehungsweise Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen, wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) haben oder Ihr befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist (zum Beispiel Blaue Karte EU).

Unser Tipp:

Sollten Sie während der Wartezeit auf den neuen Kartenkörper für Ihren eAT eine Reise ins Ausland planen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor der Ausreise mit der jeweiligen Landesvertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen. Die Praxis ausländischer Behörden bei den Einreisebestimmungen ist unterschiedlich. Deshalb kann das Amt für Migration und Integration hier keine verbindlichen Aussagen zur Handhabung in einzelnen Staaten machen.

Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren

Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben, müssen Sie diesen Verlust dem Amt für Migration und Integration mitteilen.
Diese Verlustmeldung erfolgt zusammen mit der Beantragung eines neuen eAT.

Ich brauche aus anderen Gründen einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel

Es gibt einige Gründe, weshalb Sie sich einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen: Ist Ihr eAT defekt oder beschädigt, brauchen Sie einen neuen. Auch bei einer Namensänderung müssen Sie einen neuen eAT beantragen. Eine Neuausstellung ist erforderlich, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweisersatzes abgelaufen ist.

Wenn Sie die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel auf dem Zusatzblatt ändern möchten (zum Beispiel, weil Sie einen neuen Arbeitgeber haben oder Ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen), dann erhalten Sie hier Informationen:


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1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Neuen Kartenkörper für Ihren Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • Vorhandener Aufenthaltstitel
  • Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
  • ggf. Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis o.ä.
  • Weitere Unterlagen, zum Beispiel Seite(n) aus dem Pass mit Verlängerungsvermerk über die Passgültigkeit

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.



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