Wahlen

Die Aufgaben des Wahlamts umfassen die Durchführung von:

  • Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Kommunalwahlen
  • Volks- und Bürgerentscheiden
  • Wahl zum Integrationsrat
  • Wahl von ehrenamtlichen Richter/innen von Amts- und Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage ist die Wahlgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern sowie die städtische Satzung.

Briefwahl
Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, auf deren Rückseite ein Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden.

Darüber hinaus steht immer vom 42. Tag bis zum 4. Tag vor jeder Wahl der Online-Briefwahlantrag zur Verfügung. Diese Möglichkeit der Antragstellung ist zeitlich begrenzt und darf nur vom Wahlberechtigten selbst genutzt werden.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag, 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Amt für Statistik

Wählerverzeichnis, Briefwahl

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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