Der Begleitausschuss ist das zentrale entscheidungsbefugte Gremium über die Fördermittelvergabe. Er begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans (LAP) und schreibt ihn fort.
Als beratendes und beschließendes Organ des LAP beruft er sich bei der Vergabe der Fördermittel auf die erarbeitete Strategie und die Zielvorstellungen des LAP und stellt sicher, dass diese bei der Förderung von Einzelprojekten als inhaltliche Grundlage gelten.