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Begleitausschuss   

Der Begleitausschuss ist das zentrale entscheidungsbefugte Gremium über die Fördermittelvergabe. Er begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans (LAP) und schreibt ihn fort.

Als beratendes und beschließendes Organ des LAP beruft er sich bei der Vergabe der Fördermittel auf die erarbeitete Strategie und die Zielvorstellungen des LAP und stellt sicher, dass diese bei der Förderung von Einzelprojekten als inhaltliche Grundlage gelten.

Eine Diskussionsrunde.

Der Begleitausschuss

  • entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen und begleitet sie.
  • unterstützt die Umsetzung und Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans sowie dessen nachhaltige Verankerung.
  • organisiert die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Zusammensetzung des Begleitausschusses

 

Hinweis zur Projektförderung durch Bundesministerium

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Eine Diskussionsrunde.: © Karl-Friedrich Hohl
  •  Hinweis zur Projektförderung durch Bundesministerium: © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend