Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 486 / 07.05.2024

Europawahl 2024 – Nürnbergerinnen und Nürnberger bekommen jetzt ihre Wahlbenachrichtigungen

Fast 340 000 Briefe liegen beim Postdienstleister bereit: Nürnbergerinnen und Nürnberger erhalten in den kommenden Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024.

Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten in Nürnberg hat begonnen. Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 19. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum Wahlraum (Adresse, rollstuhlgerecht oder nicht et cetera) auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein beispielsweise zur Briefwahl zu beantragen.

Was tun, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat?
Wer bis Sonntag, 19. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften beziehungsweise sich dort gewöhnlich aufhaltenden Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnhaft sind.

Briefwahlunterlagen beantragen oder Briefwahl sofort
Die Antragstellung geht einfach online direkt auf der Seite des Wahlamts oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung und dauert nur wenige Minuten. Wer jetzt schon wählen will, steckt seinen Personalausweis oder Reisepass ein (Unionsbürger: Identitätsausweis) und kommt zum Wahlamt der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a. Dort beantragt man dann die Briefwahlunterlagen und kann auch gleich vor Ort wählen. Bitte beachten: Der Antrag kann nicht telefonisch gestellt werden. Wer für eine andere oder einen anderen einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragen will, braucht unbedingt eine Vollmacht. Was aber genauso funktioniert: Die Wahlunterlagen schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg anzufordern, um in Ruhe zu Hause zu wählen.

Weitergehende Informationen
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt der Stadt Nürnberg, entweder telefonisch unter der Nummer 09 11 / 2 31-33 50 oder persönlich in der Schalterhalle des Wahlamts am Unschlittplatz 7a. Das Wahlamt ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag, 7. Juni, ist es bis 18 Uhr geöffnet.

Das Amt für Stadtforschung und Statistik/Wahlamt hat eine Broschüre „Vor der Europawahl 2024“ veröffentlicht. Mit dieser wird über die rechtlichen Hintergründe dieser Wahl (inklusive der Änderungen gegenüber der letzten Europawahl), das Wahlverfahren und die Wahlvorschläge in Bayern, die räumliche Gliederung des Wahlgebiets, oder die gestiegene Bedeutung der Briefwahl informiert und ein Blick hinter die Kulissen der Wahlorganisation geworfen. Abgerundet wird der Bericht mit einer Darstellung der wahlberechtigten Deutschen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger nach Altersgruppen und Geschlecht, der Erstwählenden und einer Übersicht der Wahllokale. Erhältlich ist sie unter: www.nuernberg.de/internet/statistik/wahlberichte.html

Eine Übersicht zu den zentralen Terminen und Informationen rund um die Wahl sind auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg unter www.nuernberg.de/internet/wahlen/informationen_waehler_euw.html sowie auf den Seiten des Landeswahlleiters in Bayern unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europa-wahlen sowie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de zu finden.    let