Die Entscheidung für die Weiterbildung zum Bachelor Professional in Wirtschaft ist individuell. Deshalb bieten wir vor der Anmeldung eine persönliche Beratung an.
Persönliche Beratung
In einem Beratungsgespräch klären wir unter anderem:
- Zugangsvoraussetzungen
- Aufbau und Ablauf der Weiterbildung
- individuelle Fragen zur Organisation, Förderung und Perspektiven
Darüber hinaus finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt.
Voraussetzungen zur Aufnahme in das erste Studienjahr
Voraussetzung für die Aufnahme in das erste Studienjahr ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie eine einschlägige berufliche Vorbildung. Als einschlägige Vorbildung gelten insbesondere:
- eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit mindestens einem Jahr Berufspraxis,
- eine einschlägige staatliche Techniker- oder Meisterprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung,
- oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Aufnahme auch ohne einschlägige Berufserfahrung
Derzeit wird ein Schulversuch zur Flexibilisierung der Aufnahmevoraussetzungen an der Fachakademie für Wirtschaft durchgeführt. Im Rahmen dieses Schulversuchs kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, auch ohne bereits nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung aufgenommen zu werden. Die erforderliche berufliche Tätigkeit kann dann erst im Verlauf der Ausbildung, beispielsweise zwischen dem ersten und zweiten Schuljahr, erbracht werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme ohne Berufserfahrung besteht nicht. Ob und in welcher Form eine Aufnahme im Rahmen des Schulversuchs möglich ist, wird im persönlichen Beratungsgespräch geklärt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Einen Termin zur Beratung vereinbaren Sie bitte vorab. Bringen Sie bitte Original und Kopie der benötigten Unterlagen zur Vorlage mit:
- Zeugnis des mittleren Schulabschlusses oder ein dieses ersetzendes Zeugnis.
- Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule.
- Kaufmannsgehilfenbrief (nicht nötig beim Nachweis einer 5-jährigen Berufspraxis).
- Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit mit Hinweis auf Beschäftigungsart und Dauer (mindestens 1 Jahr).
- Das Anmeldeformular und der Erfassungsbogen können bereits vorbereitend ausgefüllt werden.
