Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes - Ziele erreicht?
Fachtagung am 25. Juli 2013
Referate zum Herunterladen:
- Dr. Heinz Kindler: Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklungen </imperia/md/frauenbeauftragte/dokumente/internet/fb/kindler_dr_partnergewalt_und_beeintraechtigung_kindlicher_entwicklungen_vortrag_250713.pdf> (PDF, 466 KB)
- Dagmar Freudenberg: Gewaltschutzgesetz auf dem Prüfstand </imperia/md/frauenbeauftragte/dokumente/internet/fb/freudenberg_dagmar_gewaltschutz_auf_dem_pruefstand_vortrag_250713.pdf> (PDF, 127 KB)
Resümee der Teilnehmenden:
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Das Gewaltschutzgesetz hat ein deutliches Signal gesetzt, dass der Staat für den Schutz der Opfer und die Strafverfolgung der Täter zuständig ist
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Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht der Polizei, die Straftat zu verfolgen und z.B. einen polizeilichen Platzverweis auszusprechen und den Täter aus der Wohnung verweisen
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Die Androhung einer Strafverfolgung „schreckt“ manche Männer ab
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In der Öffentlichkeit hat eine Enttabuisierung von Häuslicher Gewalt und Sensibilisierung stattgefunden
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Das Gesetz ist sinnvoll und wirksam, nach 10 Jahren des Inkrafttretens wäre eine Weiterentwicklung verschiedener Maßnahmen und eine Verschärfung der Strafandrohung erforderlich
Notwendige Veränderungen:
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Erhöhung der zeitlichen und finanziellen Ressourcen für die Beratungsstellen und Schutzhäuser (Nachbetreuung der Frauen), bei der Justiz und für die anwaltlichen Honorare, sowie Dolmetscherdienste
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Einrichtung von Sonderdezernaten Häusliche Gewalt bei allen Staatsanwaltschaften
(dadurch könnte sich die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften verändern)
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§ 3 Gewaltschutzgesetz (GeWSchG) soll aufgehoben werden um Kinder und Menschen, die unter Pflegschaft stehen, einzubeziehen
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§ 4 Gewaltschutzgesetz – das Strafmaß für den Verstoß gegen Schutzanordnungen sollte erhöht werden
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Fortbildungen über die Spirale der Gewalt und Auswirkungen von Häuslicher Gewalt sollte für Richterinnen und Richter der Familiengerichte und StaatsanwältInnen verpflichtend sein
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Einheitliche Definition Häuslicher Gewalt für Familiengericht, Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich (= physische, psychische, ökonomische, soziale und sexualisierte Gewalt erforderlich)
- Flyer/Programm zur Fachtagung "Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes - Ziele erreicht?" am 25.7.13 </imperia/md/frauenbeauftragte/dokumente/internet/fb/gewaltschutzgesetz_umsetzung_fachtagung_250713.pdf> (PDF, 187 KB)
Zum Weiterlesen:
Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes
djbZ 1/2013, 16. Jahrgang März 2013
- Renate Augstein: Geschichte der Bekämpfung und der Prävention häuslicher Gewalt und Blick in die Zukunft </imperia/md/frauenbeauftragte/dokumente/internet/fb/augstein_renate_geschichte_der_bekaempfung_und_der_praevention_haeuslicher_gewalt_und_blick_in_die_zukunft.pdf> (PDF, 6.9 MB)
- Susanne Köhler: Zehn Jahre Gewaltschutzgesetz - Länderumfrage 2011 Erreichtes und neue alte Aufgaben </imperia/md/frauenbeauftragte/dokumente/internet/fb/koehler_susanne_zehn_jahre_gewaltschutzgesetz_laenderumfrage_2011_erreichtes_und_neue_aufgaben.pdf> (PDF, 7.5 MB)