Der Fachbegriff "Vorbereitende Untersuchungen" - kurz "VU" - stammt aus dem Bereich der Stadtplanung. Um ein sogenanntes Stadterneuerungsgebiet auszuweisen und Fördermittel aus einem Städtebauförderungsprogramm zu erhalten, müssen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So sieht das Gesetz vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen vor.
Herausgeberin
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat / Stadtplanungsamt
Koordination
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt / Stadterneuerung
Gestaltung
UmbauStadt PartGmbB
Förderung
ca. 16.200 €
Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen
Häufige Fragen zu den vorbereitenden Untersuchungen
Unsere Aufgabe ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in Stadtteilen mit Entwicklungspotenzial. Rechtsgrundlage ist das „besondere Städtebaurecht“ im Baugesetzbuch (§§ 136-191 BauGB). Kennzeichnend für die Stadterneuerung in Nürnberg ist der integrierte Bearbeitungsansatz, der städtebauliche, soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Handlungsfelder gleichwertig betrachtet.
Die öffentlichen Investitionen der Stadt Nürnberg können von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden. In Stadterneuerungsgebieten können auf der Grundlage eines vom Stadtrat beschlossenen Handlungsprogrammes z.B. folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Planungskonzepte, Studien, Gutachten, Wettbewerbe
- Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Anlage von Grünflächen und Spielplätzen
- Verbesserung der sozialen Infrastruktur und des Wohnumfeldes
Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Beurteilungsgrundlagen über die strukturellen und funktionalen Gegebenheiten im Gebiet zu erhalten. Auf Basis dessen wird über die Notwendigkeit der Sanierung entschieden. Daraufhin werden Sanierungsziele definiert und ein Rahmenplan mit konkreten Maßnahmen erstellt. Dieser Prozess dauert in der Regel ca. ein Jahr.
Mit dem Ende der vorbereitenden Untersuchungen wird ein Abschlussbericht veröffentlicht, der die Sanierungsziele und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen sowie den Rahmenplan enthält. Dies bildet die Grundlage für die Entwicklungen der nächsten Jahre im Stadterneuerungsgebiet.
Die vorbereitenden Untersuchungen wurden gem. § 141 BauGB durch den Beschluss des Stadtrates im September 2023 eingeleitet. Dies hat verschiedene Auswirkungen auf Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten. Die sich daraus ergebenden Wirkungen können im BauGB nachgelesen werden.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden z.B. die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom Januar 2026 und der Veröffentlichung im Amtsblatt im Februar 2026 wurden die vorbereitenden Untersuchungen offiziell abgeschlossen und die förmliche festelegung als Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB beschlossen.
Der integrierte Bearbeitungsansatz sieht vor, vielfältige Themenfelder als gleichwertig zu betrachten und somit eine qualitative, zukunftsorientierte Stadtentwicklung sicherzustellen. Themenfelder, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen besonders berücksichtigt werden, können z.B. sein:
- Freiraum, Grün- und Freiflächen
- Mobilität und Verkehr
- Wohnen, Wohnumfeld und Städtebau
- Klimagerechter Stadtumbau
- Soziales, Demografie, Bildung und Kultur
- Lokale Ökonomie und Handel
- Qualifizierung und Image
Zentraler Bestandteil eines Stadterneuerungsprozesses ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Ihr lokales Wissen sowie ihre Wünsche und Bedarfe wurde eng eingebunden. Als erstes Format fand im März 2024 die Onlinebeteiligung statt: Interessierte konnten ihr Lob, ihre Kritik und ihre Wünsche zu Orten und Themen im Untersuchungsgebiet auf der Beteiligungsplattform der Stadt Nürnberg einbringen. Zudem fand 2024 eine umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung statt,, die Ergebnisse flossen in die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ein. Auf dem Südstadtfest in den Jahren 2024 und 2025 hatten alle Interessierten die Möglichkeit, sich über die Planungen und den Projektfortschritt zu informieren und eigene Anliegen einzubringen.
Eine Auswertung und Zusammenfassung der Beteiligungsergbenisse ist in der Broschüre zu den vorbereitenden Untersuchungen abgebildet. Hier finden Sie weitere Ergebnisse der Beteiliungsformate im Detail:











