Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses wird der Stadtteil auf Entwicklungschancen überprüft. Diesen Prozess nennt man „Vorbereitende Untersuchungen“ (VU). In den meisten Gebieten gibt es zusätzlich noch ein sogenanntes „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept“ (INSEK). Als Ergebnis entstehen Entwicklungsziele für das Gebiet. Hinzu kommen Handlungsempfehlungen, wie diese Ziele erreicht werden können. All das wird in Broschüren dokumentiert, die hier online oder im Quartiersbüro gedruckt erhältlich sind. Die wichtigsten Ziele finden Sie hier zusammengefasst:
Ziele und Handlungsfelder
Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Quartier Annapark wurde am 28. Januar 2026 vom Stadtrat der Stadt Nürnberg beschlossen.
Die Satzung ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg am 11. Februar 2026 in Kraft getreten.


