Corona-Schutzmaßnahmen

Personen mit medizinischem Mund-Nase-Schutz bei einer Führung

Die Gesundheit aller Besucherinnen und Besucher sowie der Beteiligten der RathausART sind uns ein wichtiges Anliegen. Daher gelten die nachfolgenden Regeln bei einem Besuch der RathausART.


Zugangsvoraussetzungen

3-G-Prinzip

Um Zugang zur RathausART zu bekommen, muss jede Besucherin und jeder Besucher eines der drei folgenden Merkmale erfüllen:

  • getestet (höchstens vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test oder höchstens vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest, auch Schnelltest genannt, mit schriftlichem oder elektronischem Testergebnis. Die Testpflicht gilt für Kinder ab 6 Jahren.)
  • genesen (höchstens 6 Monate zurückliegende Infektion mit dem Coronavirus mit)
  • geimpft (vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt)

Maskenpflicht auf dem Gelände

Auf dem Gelände des Rathauses sowie im Einlassbereich vor der Tür ist das Tragen einer OP-Maske vorgeschrieben. Im Innenhof kann die Maske an den Sitzgelegenheiten abgenommen werden, sofern die Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden können.
Ausnahmen für Kinder:
Kinder ab dem 6. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung ihrer Wahl tragen. Jugendliche ab dem 16. Geburtstag müssen eine OP-Maske tragen.

Kontaktdatenerhebung

Da die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dies weiterhin vorsieht, werden von allen Besucherinnen und Besuchern die Kontaktdaten erhoben. Erhoben werden Vor- und Nachname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse).
Es existieren zwei Möglichkeiten der Kontaktdatenerfassung:

  • Luca-App: Besucherinnen und Besucher können sich über den am Eingang vorhandenen QR-Code einloggen. Bitte denken Sie daran, sich nach der Veranstaltung wieder auszuloggen.
  • Zettel und Stift: Am Eingang gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer analogen Kontaktdatenerfassung.

Kein Zutritt mit Symptomen

Wir bitten Sie auf einen Besuch zu verzichten, wenn Sie sich krank oder unwohl fühlen. Besucherinnen und Besuchern mit gängigen Covid-19-Symptomen oder mit Kontakt zu positiv getesteten Fällen binnen der letzten 14 Tage, sowie Gästen, die nachweislich an einer SARS-CoV-2-Infektion leiden oder Quarantänemaßnahmen unterliegen, müssen wir den Einlass verwehren.


Schutzmaßnahmen

Allgemeine Abstands- und Hygieneregelung

Auf dem gesamten Gelände ist die allgemein geltende Abstandsregelung von 1,5 m einzuhalten. Die allgemeinen Hygieneregeln – Einhaltung der Husten-Nies-Etikette, Mindestabstand, Händedesinfektion – sind während des gesamten Aufenthalts im Rathaus zu befolgen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Getrennter Ein- und Ausgang

Aufgrund der Zugangsbeschränkungen und um die Abstandsregelungen einhalten zu können, verfügt die RathausART dieses Jahr lediglich über einen Ein- und einen Ausgang.

  • Eingang: Südportal der Ehrenhalle (Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg)
  • Ausgang: über den Innenhof des Alten Rathauses (in Richtung Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg)

Begrenzte Besucherzahl

Am Einlass werden die Besucherinnen und Besucher gezählt, um die Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Gelände zu gewährleisten. Aufgrund der begrenzten Besucherzahlen und Einlasskontrollen kann es zu Wartezeiten kommen, bitte sehen Sie uns das nach und versuchen es später noch einmal. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Einbahnstraßensystem

Bitte folgen Sie den Pfeilen innerhalb der RathausART, diese geben die Laufrichtung auf dem Gelände vor.

Infektionen vorbeugen

Auf dem gesamten Gelände der RathausART stehen Desinfektionsspender für Sie bereit. In den sanitären Anlagen finden Sie außerdem ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher.

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