Berufsschulen

An den städtischen Berufsschulen Nürnbergs müssen sich alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen mit und ohne Ausbildungsvertrag anmelden.

Anmeldung mit Ausbildungsvertrag

Bei Jugendlichen mit betrieblichem Ausbildungsverhältnis ist nicht der Wohnort, sondern der Sitz des Ausbildungsbetriebes für den Beschulungsort maßgeblich. Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist der Betrieb dazu verpflichtet, berufsschulpflichtige Jugendliche für den Berufsschulunterricht frei zu stellen.

Die zuständige Berufsschule für Ihren Ausbildungsberuf kann Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb nennen. Anmeldeformulare und Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Berufsschule. Der Ausbildungsvertrag ist regelmäßig vorzulegen.

Anmeldung ohne Ausbildungsvertrag

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag, die ihren Wohnsitz in Nürnberg haben, und nicht wissen an welche Berufsschule sie sich wenden sollen, werden über geeignete Bildungsangebote vom Team Berufsschulberatung informiert.

Wenn Sie die passende Berufsschule bereits kennen, melden Sie sich direkt an der Berufsschule an. Für die Anmeldung ist persönliches Erscheinen des/der Schülers/Schülerin erforderlich.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Letzte Zeugnisse
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis eines Erziehungsberechtigten (kann auch schriftlich vorgelegt werden)

Sowohl die Schülerin / der Schüler als auch gegebenenfalls Erziehungsberechtigte tragen Rechnung für die rechtzeitige Anmeldung.

Berufsschule Plus: Berufsabschluss und Fachhochschulreife

Seit dem Schuljahr 2016/2017 bietet die Stadt Nürnberg am Berufsbildungszentrum die Möglichkeit, im Rahmen von Berufsschule Plus während der Berufsausbildung auch die Fachhochschulreife zu erlangen.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.

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