Nr. 1140 / 18.10.2024
Mit der Radvorrangroute Nummer 2 steht die stadtweit erste durchgängige Strecke in den Startlöchern: Den letzten Lückenschluss dieser vom Runden Tisch Radverkehr priorisierten Verbindung hat der Verkehrsausschuss am Donnerstag, 17. Oktober 2024, beschlossen. Sie ist eine wichtige Ost-West-Achse in der Südstadt. Gemäß den Planungen werden die Elisenstraße und im weiteren Verlauf die Hintere Marktstraße zur Fahrradstraße. Im Übergang von der Hinteren Marktstraße in die Sandreuthstraße bis zur Einmündung Industriestraße entsteht ein Schutzstreifen auf der Nordseite für den Radverkehr. Ein Umsetzungstermin steht noch nicht fest.
Für die Umgestaltung zur Fahrradstraße werden in der Elisenstraße und der Hinteren Marktstraße unter anderem die Beschilderung angepasst, große Fahrradstraßen-Piktogramme sowie die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche umgesetzt. Das sanierungsbedürftige Pflaster in der Elisenstraße wird durch Asphalt ersetzt und es werden neue Radabstellanlagen installiert. In der Hinteren Marktstraße kreuzt die Radvorrangroute Nummer 2 die Radschnellverbindung Richtung Schwabach im Abschnitt zwischen der Hans-Schmidt-Straße und der Lochnerstraße. Hier werden die Kreuzungsbereiche optisch hervorgehoben und die Rechts-vor-Links-Regelung beibehalten. Dadurch muss der Durchgangsverkehr an diesen Kreuzungen die Geschwindigkeit reduzieren, was die Einhaltung von Tempo 30 unterstützt. Auf Höhe des gemeinsamen Geh- und Radwegs Richtung Lochnerpark beziehungsweise Jakob-Muth-Schule und Kindergarten Tausendfüßler sieht der Beschluss eine Querungshilfe für Zufußgehende in einem neu geschaffenen Grünzug vor.
Im Osten geht die Hintere Marktstraße in die Sandreuthstraße über. Stadteinwärts, Richtung Steinbühl, bleibt der bestehende baulich getrennte Radweg erhalten, während stadtauswärts, Richtung Schweinau, aufgrund beengter Platzverhältnisse ein Schutzstreifen eingerichtet wird, um eine durchgängige Radinfrastruktur in beiden Richtungen zu schaffen. Zusätzlich werden die bestehenden Baumscheiben vergrößert, um die Gesundheit der Bäume langfristig zu sichern, und insgesamt 190 Quadratmeter entsiegelt.
„Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht: Mit den Beschlüssen werden die letzten Lücken der priorisierten Radvorrangroute Nummer 2 planerisch geschlossen und können in die Umsetzung gehen. Damit schaffen wir die Grundlage für die erste durchgängige Radvorrangroute auf Nürnberger Stadtgebiet – eine wichtige Ost-West-Achse in der Südstadt für den Radverkehr“, betont Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrende dürfen – wie auch in allen anderen Straßen – weder gefährdet noch behindert und nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern und hinter den Radfahrenden verbleiben. In der Regel gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregelung, einmündende Straßen sind damit untergeordnet. maj
Mehr Informationen zum Thema Fahrradstraßen online unter www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/fahrradstrasse.html
Mehr Informationen zum Thema Radvorrangrouten online unter https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/radvorrangrouten.html