Religion ist nach GG Art. 7, Abs. 3 ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen. Wer am Religionsunterricht nicht teilnimmt, erhält Ersatzunterricht im Fach Ethik.
Auszubildende befinden sich in einer wichtigen Lebensphase: Sie orientieren sich beruflich, gehen die ersten festen Partnerschaften ein, lösen sich vom Elternhaus, erwerben den Führerschein, werden wahlmündig, müssen die Frage nach Wehrdienst und Zivildienst entscheiden. Auch politisch, ethisch, moralisch und religiös bedarf es vieler Grundentscheidungen. In dieser Lebensphase kommt dem Religions- und Ethikunterricht die Aufgabe zu, im persönlichen Austausch mit Gleichaltrigen und Lehrkräften sowie in Auseinandersetzung mit den religiösen, kirchlichen und kulturellen Traditionen Orientierungshilfen zu bieten.
So präsentiert sich der Religionsunterricht auch nicht in erster Linie als konfessionell-kirchliche Lehre, sondern orientiert sich vielmehr thematisch an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, an ihrer besonderen Lebens- und Berufssituation sowie an aktuellen Ereignissen.
Wir arbeiten an der B4 als Team im Fachbereich eng zusammen. Es ist unser Anliegen, Fragen nach Gott und der Welt aufzugreifen, nach den Normen menschlichen Handelns zu fragen, nach Sinn und Wert des Lebens, nach Verantwortung in Gesellschaft und Kirche und nach einem toleranten Miteinander von Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen angesichts einer globalen Welt.
Die Gestaltung des Religionsunterrichts ist vielfältig. Sie reicht vom klassischen Unterricht in Gruppen bis hin zu:
Der Ethikunterricht wird inhaltlich und didaktisch in vergleichbarer Form angeboten. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl muss für den Ethikunterricht pro Schultag eine Stunde festgelegt werden, an der Schüler und Schülerinnen aus allen Klassen teilnehmen können. Das ist in der Regel die 7. oder 11. Stunde.