Kinderbetreuung in Nürnberg

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Neue Qualitätsstandards bei der Tagespflege   

Die Tagespflege hat durch das am 1. August 2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz eine Qualitätsoffensive und damit einen neuen Stellenwert im Bereich der Kinderbetreuung erfahren. Die Tätigkeit der Tagesmütter und -väter wurde zum einen ideell aufgewertet, zum anderen sozial abgesichert.

Durch das Aktionsprogramm Kindertagespflege unterstützt das Bundesfamilienministerium die qualitative Weiterentwicklung der Tagespflege in 160 Kommunen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Stadt Nürnberg gehört zu den Modellstandorten. Weitere Infos unter "Aktionsprogramm".

Die Verbesserung der Kinderbetreuung ist ein positives Signal angesichts „des Wunsches von immer mehr jungen Menschen, Familie und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren und eine echte Wahl- und Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf die eigene Lebensplanung zu haben“ (Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen).

Anforderungen an eine Tagespflegestelle

Die Anforderungen an Tagespflegepersonen sind gesetzlich geregelt. Tagesmütter und -väter müssen als Grundvoraussetzung für die Tätigkeit zum Beispiel ein Gesundheits- und Führungszeugnis vorlegen und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen.

Tagesmütter und -väter, die von den beiden Nürnberger Vermittlungsstellen im Auftrag des Jugendamts Kinder vermittelt bekommen, haben sich durch spezielle Kurse für ihre Tätigkeit qualifiziert - und müssen sich laufend fortbilden.

Für dieses Qualifizierungsprogramm gibt es bundeseinheitliche Standards (Curriculum des Deutschen Jugendinstituts).

Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern in Nürnberg

Als Vorbereitung auf ihre Tätigkeit durchlaufen Bewerber(innen) ab 01.01.2011 ein Qualifizierungsprogramm von insgesamt 160 Stunden (vorher 100 Stunden). Bereits tätige Tagespflegepersonen erhalten abhängig vom Umfang ihrer Weiterbildung zwischen 01.01.2011 und 31.12.2012 bis zu 60 Stunden zusätzliche Angebote.

Pflegeerlaubnis

Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine Genehmigung in Form einer Pflegeerlaubnis durch das jeweils zuständige Jugendamt erforderlich. Künftige Tagespflegepersonen stellen die Anträge auf Pflegeerlaubnis bei den Nürnberger Vermittlungsstellen. Diese leiten die Anträge an das Jugendamt weiter.

Interner Link

Nürnberger Vermittlungsstellen

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg