In Kindertageseinrichtungen bilden, erziehen und betreuen pädagogische Fachkräfte Kinder ab ca. zwei Monaten bis zum Ende der 4. Klasse, in den Schülertreffs auch ältere Kinder und Jugendliche. Die Einrichtungen sind Orte, in denen Kinder miteinander leben, lernen und spielen, Kreativität entfalten und Selbstbewusstsein entwickeln können – unabhängig von Herkunft und individuellen Voraussetzungen.
Kinderkrippen sind pädagogische Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren. In der Regel betreuen zwei pädagogische Fachkräfte jeweils zehn bis zwölf Kinder. Die Eltern schließen hierbei individuelle Betreuungsverträge über die tägliche Nutzungszeit der Krippe ab. Diese beträgt pro Woche mindestens zehn Stunden.
„Netz für Kinder“ sind Einrichtungen für Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren auf der Basis von Elternmitarbeit. Die Gruppen mit in der Regel 15 Kindern werden von einer pädagogischen Fachkraft und Eltern, die auf Honorarbasis mitarbeiten, betreut. Seit der Reform der Kinderbetreuung in Bayern werden keine neuen Einrichtungen nach diesem System gefördert. Für die bestehenden gibt es Bestandsschutz.
Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Wenn Plätze frei bleiben, können sowohl Kinder knapp unter drei Jahren als auch Kinder, die bereits die Schule besuchen, aufgenommen werden. Kindergärten sollen den Kindern die Grundlagen für beste Entwicklungs- und Bildungschancen vermitteln und die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen und begleiten.
Kinderhorte sind sozialpädagogische Einrichtungen für Grundschulkinder der 1. bis 4. Klasse, die diese nach dem Ende des Unterrichts und zum Teil auch in den Ferien besuchen. Auch eine Betreuung der Kinder vor dem Unterricht ist möglich. Ein wichtiger Teil der Hortpädagogik ist die regelmäßige Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule.
Diese Einrichtungen besuchen überwiegend Kinder aus Förderschulen oder -zentren ab der 1. bis zum Ende der 6. Klasse, in Ausnahmefällen auch bis zum Ende der Schulpflicht. In diesen sozialpädagogischen Tagesstätten werden Kinder außerschulisch betreut, die eine besondere emotionale, sozialen oder leistungsbezogene Förderung benötigen.
Schülertreffs sind Horte mit einem Betreuungs-, Förder-, Beratungs- und Freizeitangebot für Haupt- und Förderschüler. Sie arbeiten nach einem vom Jugendamt Nürnberg mit den Schulbehörden entwickelten Konzept. Die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bezugsschule und deren Lehrkräften ist eng. Schülertreffs kooperieren darüber hinaus mit der offenen Jugendarbeit, der Jugendberufshilfe und weiteren Beratungseinrichtungen, insbesondere im Stadtteil.
In Nürnberg werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen „Häuser für Kinder“ als „Altersgemischte Kitas“ bezeichnet. Eine altersgemischte Kita ist eine Mischform aus Krippe und Kindergarten und/oder Hort. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung, nicht um mehrere Einrichtungen in einem Haus. Besonderes Merkmal ist die altersübergreifende Betreuung der Kinder nach einer darauf abgestimmten Konzeption.
In diesen Kitas – ob Krippe, Kindergarten oder Hort – werden bis zu einem Drittel, mindestens aber drei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder betreut. Bei der Personalbemessung wird diese Situation besonders berücksichtigt.