Das Faltblatt des Jugendamts der Stadt Nürnberg enthält Informationen für Eltern, die eine Tagesmutter oder Tagesvater suchen. Außerdem sind die Adressen der Vermittlungsstellen sowie Informationen über mögliche Zuschüsse darin veröffentlicht.
Seit dem Inkrafttreten des Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 01.08.2005 gilt ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Formen der Kindertagesbetreuung und für die Tagespflege. Es wurden erstmals Qualitätsstandards gesetzlich verankert. Damit ist die Tagespflege eine der Betreuung eines Kindes in einer Kita gleichgestellte Form von Kinderbetreuung.
Punkten kann die Tagespflege mit flexiblen Betreuungszeiten und Familiennähe, was vor allem für die Betreuung von kleinen Kindern und Schulkindern Vorteile mit sich bringt, deren Eltern keine tägliche Ganztagsbetreuung benötigen.
Tagespflege ist eine regelmäßige stundenweise bis ganztägige Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson in geeigneten Räumlichkeiten. Tagespflegepersonen sind qualifizierte, vom Jugendamt anerkannte Tagesmütter oder -väter.
In einer Tagespflegestelle betreut eine Tagespflegeperson maximal fünf gleichzeitig anwesende (fremde) Kinder. In der Regel erfolgt die Betreuung der Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson.
In einer sogenannten Großtagespflegestelle betreuen zwei Tagespflegepersonen maximal acht gleichzeitig anwesende Kinder in dafür geeigneten Räumen. Ist eine der beiden Tagespflegepersonen eine qualifizierte pädagogische Fachkraft (mindestens mit Ausbildung als Erzieher), können maximal zehn gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden.
Insgesamt stehen in Nürnberg 815 Plätze bei 190 anerkannten - also speziell qualifizierten - Tagespflegepersonen zur Verfügung, 5 davon sind Großtagespflegestellen, in denen mehr als 5 Kinder betreut werden (Stand 01.10.2010).