Kinderbetreuung in Nürnberg

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Zuschüsse und Fördermittel für Kindertageseinrichtungen   

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1. Baukostenzuschuss

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2. Betriebskostenzuschuss

Gefördert werden sowohl


a) der (Neu)Bau einer Kindertageseinrichtung als auch der Umbau bereits vorhandener Räume in eine Kindertageseinrichtung (Baukostenzuschuss) und

b) der spätere Betrieb der Kindertageseinrichtung (Betriebskostenzuschuss).

 

1. Baukostenzuschuss

Die Höhe des Baukostenzuschusses richtet sich nach der Art der Einrichtung und der Nutzungsdauer.

Art der Einrichtung:

Kindertagesstätten erhalten gemäß Förderrichtlinien nach dem FAG (Finanzausgleichsgesetz) zwei Drittel der förderfähigen Kosten (in der DIN 276 aufgelistet) als Baukostenzuschuss. Nach erfolgreicher Eignungsprüfung des Objektes wird die Zusammenstellung der förderfähigen Kosten vom Jugendamt ausgehändigt. Die Förderung erfolgt in Form von staatlichen und kommunalen Fördermitteln.

Für Krippen gibt es derzeit eine höhere Förderung, nämlich bis zu ca. 86 Prozent der förderfähigen Kosten. Grundlage dafür ist das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung der Bundesregierung. Diese höhere Förderung gilt jedoch nur für Einrichtungen, die bis zum 31. Dezember 2013 fertig gestellt sind. Die Verwendungsnachweise sind bis spätestens 28.02.2014 bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

Hinweis:

Die förderfähigen Kosten sind nach oben begrenzt. Eine Überschreitung der aktuellen Kostenrichtwerte pro Quadratmeter förderfähiger Fläche müssen Sie selbst finanzieren.

Nutzungsdauer:

25 Jahre Zweckbindung als Kita bedeuten, dass Sie entsprechend der Einrichtungsart den vollen Zuschussanteil in Form von staatlichen und kommunalen Fördermitteln erhalten. Liegt die Nutzungsdauer darunter, erhalten Sie nur einen kommunalen Zuschuss, den die Stadt Nürnberg freiwillig beisteuert. Die Höhe dieses Zuschusses liegt bei ca. 10 Prozent desjenigen Zuschusses, den Sie bei 25 Jahren Nutzungsdauer erhalten würden.

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2. Betriebskostenzuschuss

Als Träger erhalten Sie vom Jugendamt einen Betriebskostenzuschuss nach BayKiBiG, wenn Sie eine Einrichtung im Sinne des Gesetzes sind (siehe unter dem Navigationspunkt Anforderungen). Der Betriebskostenzuschuss entspricht etwa 80 Prozent der Personalkosten. Alle anderen Kosten müssen Sie selbst tragen, das heißt, in die Elternbeiträge einkalkulieren.

Der Zuschuss berechnet sich entsprechend Ihrer Abrechnung für das Betriebsjahr nach den Buchungszeiten der Kinder und ggf. nach bestimmten Gewichtungsfaktoren, zum Beispiel doppelte Gewichtung bei Kindern unter 3 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Externer Link

Informationen zur Kita-Finanzierung

 

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg