Städtische Beteiligungen

Die Stadt Nürnberg erfüllt ihre vielfältigen Aufgaben und Pflichten nicht nur mit Unterstützung ihrer Dienststellen, auch mit Hilfe von Unternehmen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Die Entscheidung, Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen, wird von unterschiedlichen Kriterien bestimmt. Maßgebend können steuerliche, organisatorische und gelegentlich auch politische Erwägungen sein. In jedem Fall muss dem wirtschaftlichen Handeln ein öffentlicher Zweck zugrunde liegen.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre vielfältigen öffentlichen Aufgaben auch durch Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu erfüllen. Dem unternehmerischen Handeln von Städten und Gemeinden sind jedoch gesetzliche Grenzen gesetzt.

Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in privatrechtlicher Form als Aktiengesellschaft oder GmbH oder eines Kommunalunternehmens ist stets der öffentliche Zweck der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune. Nach Artikel 87 der bayerischen Gemeindeordnung darf eine Kommune ein Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn

  • ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert,
  • das Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
  • die übertragenen Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind
  • und bei Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen, etwa ein Privatunternehmen, erfüllt werden kann.

Konzern Stadt Nürnberg

Der „Konzern Stadt Nürnberg" verfügte im Jahr 2018 unmittelbar über 11 Töchter in Privatrechtsform mit Mehrheitsbeteiligung und ist an weiteren 9 Gesellschaften direkt beteiligt. Über diese Tochtergesellschaften ist die Stadt Nürnberg seit Ende 2009 nunmehr an über 200 Gesellschaften beteiligt. Ein einschneidendes Ereignis war hier die Beteiligung der N-ERGIE AG an der Thüga AG zusammen mit einem Konsortium verschiedener Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft. Die Thüga AG mit Sitz in München ist überwiegend als Minderheitsgesellschafterin an rund 110 Unternehmen beteiligt – unter anderem gehören ihr 39,8 % der N-ERGIE AG - und bildet deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserversorger.

Daneben unterhält die Stadt Nürnberg sechs Eigenbetriebe, ein Kommunalunternehmen, einen Regiebetrieb und beteiligt sich an mehreren Zweckverbände, darunter auch den Zweckverband Sparkasse.

Anhand dieser Zahlen lässt sich gut nachvollziehen, in welchem Umfang die Auslagerung von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge bereits stattgefunden hat.

Die Bedeutung der Beteiligungsgesellschaften lässt sich nur zum Teil am Ansatz der Beteiligungen/Zweckverbände im Jahresabschluss der Stadt Nürnberg erkennen, wo sie etwa 430 Mio. € der rund 4,51 Mrd. Euro umfassenden Bilanzsumme des „Konzerns Stadt Nürnberg“ ausmachen.

Zentrale Konzernleitung

Die Dezentralisierung von Verantwortung hat sich als wichtige Voraussetzung für eine tiefgreifende Verwaltungsreform erwiesen. Gleichzeitig musste und muss bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen größter Wert auf die Wahrung der wirtschaftlichen Kohärenz und Transparenz gelegt werden. In diesem Spannungsfeld bedarf es zentraler Bindungskräfte, die den Ausgleich zwischen Aufgabendelegation bei maximaler Kontrolleffizienz herzustellen vermögen. Diese Funktion wird in erster Linie durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, den Stadtrat und das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation ausgeübt. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wirkt dabei quasi als Konzern-Holding: Hier finden sich sowohl Verwaltung als auch Controlling der Beteiligungen konzentriert.

Konzernabschluss

Die Einführung einer konzernweiten Gesamtbilanz gilt als finanzpolitisches Ziel der Stadt Nürnberg. Sie soll den Konzern- und Beteiligungsstrukturen der Stadt Nürnberg gerecht werden und einen aussagekräftigen Überblick über den Vermögensstatus von Kernhaushalt und Beteiligungen liefern. Aus dieser Sicht ist der Konzernabschluss als Element und Grundlage zur Informationsgewinnung unerlässlich für eine vorausblickende Gesamtsteuerung des Konzerns Stadt.

Der jährlich erstellte Beteiligungsbericht liefert einen Abriss über die Töchter und Enkel des Konzerns Stadt Nürnberg. Er gibt Aufschluss über die wesentlichen Ergebnisse, über die Bilanz- und Leistungsdaten der unmittelbaren und mittelbaren privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt (mit einem Mindest-Anteil von fünf Prozent des Gesamtkapitals), sowie über das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg.

Referat für Finanzen, Personal und IT
- Beteiligungsmanagement -

Theresienstraße 7

90403 Nürnberg

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