Die Stadt Nürnberg erfüllt ihre vielfältigen Aufgaben und Pflichten nicht nur mit Unterstützung ihrer Dienststellen, auch mit Hilfe von Unternehmen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Die Entscheidung, Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen, wird von unterschiedlichen Kriterien bestimmt. Maßgebend können steuerliche, organisatorische und gelegentlich auch politische Erwägungen sein. In jedem Fall muss dem wirtschaftlichen Handeln ein öffentlicher Zweck zugrunde liegen.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre vielfältigen öffentlichen Aufgaben auch durch Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu erfüllen. Dem unternehmerischen Handeln von Städten und Gemeinden sind jedoch gesetzliche Grenzen gesetzt.
Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in privatrechtlicher Form als Aktiengesellschaft oder GmbH oder eines Kommunalunternehmens ist stets der öffentliche Zweck der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune. Nach Artikel 87 der bayerischen Gemeindeordnung darf eine Kommune ein Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn
Der Konzern Stadt Nürnberg verfügt über acht Töchter in Privatrechtsform und ist an weiteren zehn Gesellschaften direkt beteiligt (Stichtag 31. Dezember 2009).
Diese städtischen Töchter gründen ihrerseits im Rahmen des kommunalrechtlich zulässigen Umfangs neue Unternehmen, um bestimmte Aufgabenbereiche auszulagern. So hält allein die N-ERGIE AG als Tochter der Städtischen Werke Nürnberg GmbH aufgrund der Beteitigung an der Thüga AG an ca. 153 Gesellschaften (Stand: 31. Dezember 2009)Anteile. Anhand dieser Zahlen lässt sich gut nachvollziehen, in welchem Umfang die Auslagerung von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge bereits stattgefunden hat.
Die Bedeutung der Beteiligungsgesellschaften wird zusätzlich unterstrichen durch die Tatsache, dass der Ansatz der Beteiligungen/ Zweckverbände im Jahresabschluss 2008 rund 344 Millionen Euro von der rund 3,45 Milliarden Euro umfassenden Bilanzsumme des "Konzerns Stadt Nürnberg" ausmacht.
Die Dezentralisierung von Verantwortung hat sich als wichtige Voraussetzung für eine tiefgreifende Verwaltungsreform erwiesen. Gleichzeitig musste und muss bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen größter Wert auf die Wahrung der wirtschaftlichen Kohärenz und Transparenz gelegt werden. In diesem Spannungsfeld bedarf es zentraler Bindungskräfte, die den Ausgleich zwischen Aufgabendelegation bei maximaler Kontrolleffizienz herzustellen vermögen. Diese Funktion wird in erster Linie durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, den Stadtrat und das Finanzreferat ausgeübt. Das Finanzreferat wirkt dabei quasi als Konzern-Holding: Hier finden sich sowohl Verwaltung als auch Controlling der Beteiligungen konzentriert.
Die Einführung einer konzernweiten Gesamtbilanz gilt als finanzpolitisches Ziel der Stadt Nürnberg. Sie soll den Konzern- und Beteiligungsstrukturen der Stadt Nürnberg gerecht werden und einen aussagekräftigen Überblick über den Vermögensstatus von Kernhaushalt und Beteiligungen liefern. Aus dieser Sicht ist der Konzernabschluss als Element und Grundlage zur Informationsgewinnung unerlässlich für eine vorausblickende Gesamtsteuerung des Konzerns Stadt.
Der jährlich erstellte Beteiligungsbericht liefert einen Abriss über die Töchter und Enkel des Konzerns Stadt Nürnberg. Er gibt Aufschluss über die wesentlichen Ergebnisse, über die Bilanz- und Leistungsdaten der unmittelbaren und mittelbaren privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt (mit einem Mindest-Anteil von fünf Prozent des Gesamtkapitals), sowie über das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg.
Die im aktuellen Bericht angegebenen Daten beziehen sich auf den Stand vom 31. Dezember 2009. Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2010 wird Ende 2011 an gleicher Stelle veröffentlicht.