Ausschüsse des Baureferats
Bau- und Vergabeausschuss (BVA)
Der Bau- und Vergabeausschuss ist beschließend zuständig für alle Angelegenheiten der gesamten Bauverwaltung (soweit sie nicht der Zuständigkeit des Verkehrs- und des Stadtplanungsausschusses oder der Werkausschüsse unterliegen) und alle Vergaben von Leistungen für die gesamte Stadtverwaltung, soweit nicht die §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg (StRGeschO) die Zuständigkeit des Stadtrates begründen und daher der Ausschuss nur vorberatend gemäß § 8 StRGeschO tätig werden kann.
Stadtplanungsausschuss (AfS)
Der Stadtplanungsausschuss ist beschließend zuständig für alle Angelegenheiten, soweit nicht die §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg (StRGeschO) die Zuständigkeit des Stadtrates begründen und daher der Ausschuss nur vorberatend gemäß § 8 StRGeschO tätig werden kann, für:
alle Angelegenheiten auf dem Gebiet der Stadtplanung, Stadtentwicklung, Städtebauförderung und Stadterneuerung einschließlich der Zustimmung zum Abschluss städtebaulicher Verträge sowie für alle Angelegenheiten der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf.
Verkehrsausschuss (AfV)
Der Verkehrsausschuss ist beschließend zuständig für alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs sowie für Straßenbenennungen, soweit nicht die §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg (StRGeschO) die Zuständigkeit des Stadtrates begründen und daher der Ausschuss nur vorberatend gemäß § 8 StRGeschO tätig werden kann.
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