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Winterdienst   

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Der Winter bringt oft Eis und Schnee und somit Glätte und Gefahren mit sich. SÖR räumt in Zusammenarbeit mit staatlichen Dienststellen die Hauptverkehrsstraßen sowie mit abgestufter Priorität die Nebenstraßen im Stadtgebiet.

Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen sind immer die Anlieger verantwortlich. SÖR übernimmt das Streuen und Räumen der Gehwege nur dort, wo kein Anlieger vorhanden ist bzw. die Stadt selbst Anlieger ist. Des weiteren sichern die SÖR-Mitarbeiter die Fußgängerüberwege.

Generell ist der Eigentümer für die Begehbarkeit der Gehwege vor seinem Grundstück zuständig. Der Eigentümer kann diese Pflicht aber auf seine Mieter übertragen. Bei Gemeinschaftseigentum und Eigentumswohnungen gilt: Alle Eigentümer sind gemeinsam verpflichtet, die Wintersicherung durchzuführen.

Die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema hat als Faustregel festgelegt, dass nur im Rahmen des Zumutbaren geräumt und gestreut werden muss und dass sich der Umfang der Streupflicht danach richtet, was zur gefahrlosen Benutzung des Gehweges erforderlich ist.

Konkret bedeutet dies, dass

  • abstumpfende Mittel (kein Salz!) verwendet werden dürfen.
  • nicht die ganze Breite des Gehweges zu räumen ist, sondern ein so breiter Streifen, dass zwei Fußgänger aneinander vorbei gehen können.
  • nachts nicht gestreut werden muss. Es muss jedoch zwischen 7 und 20 Uhr, falls notwendig, mehrmals geräumt und gestreut werden.
  • Personen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit oder Berufstätigkeit dieser Verpflichtung nicht nachkommen können, sich um eine Vertretung kümmern müssen.

Mehr zum Thema

Externer Link

Straßenreinigungsverordnung der Stadt Nürnberg

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Bürgerbrief Winterdienst 2011/2012
PDF-Datei (88 KB)

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Winterdienst: Informationen für Bürgerschaft
PDF-Datei (813 KB)

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Winterdienst: Informationen für Bürgerschaft (Druckfassung)
PDF-Datei (435 KB)

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer, Birgit Fuder