Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfen beinhalten Förderangebote, mit denen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erhalten oder ermöglicht werden soll. Beispiele dafür sind Rechtschreibschwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) bei Schulkindern.

Je nach Altersgruppe sind unterschiedliche Dienststellen der Stadt Nürnberg zuständig. Der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamts berät und nimmt Anträge entgegen für Kinder ab Schuleintritt sowie für Jugendliche und in Ausnahmefällen auch für junge Erwachsene.

Bei Hilfen für junge Volljährige steht die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung für eine eigenverantwortliche Lebensführung im Vordergrund.

Zum Suchprogramm Zuständigkeiten im Sozialbereich:

Adressinformation (Sozialfinder)

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Abteilung 1 Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>